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Erfahre in 5 Schritten, wie du Mitglieder deiner Familie nach Deutschland holen kannst. Auf einen Blick:
- Prüfe, ob für dich und deine Familienmitglieder die Familienzusammenführung möglich ist.
- Prüfe die einzelnen Voraussetzungen.
- Beantrage ein Visum für die Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft. Suche dir vielleicht Hilfe.
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1. Kannst du deine Familie nach Deutschland holen?
- Du darfst Familienmitglieder grundsätzlich nach Deutschland holen, wenn du folgenden Status hast:
- Deutsche Staatsbürgerschaft (zum Beispiel nach der Einbürgerung)
- EU-Staatsbürgerschaft
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel2Ausnahme: Mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22, 23 Abs. 1 oder 2, 25 Abs. 3 oder 4a Satz 1, 25a Abs. 1 oder 25b Abs. 1 ist Familiennachzug nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen möglich. Mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4, 4b und 5, § 25a Absatz 2, § 25b Absatz 4, § 104a Abs. 1 Satz 1, § 104b und § 104c ist Familiennachzug nicht möglich.
- Positive Asylentscheidung3Flüchtlingseigenschaft, Asylberechtigung oder subsidiärer Schutz (siehe Schritt 3).
- Mit folgendem Status kannst du die Familienzusammenführung meistens nicht bekommen:
- Duldung
- Während des Asylverfahren4Ausnahmen gelten eventuell im Dublin-Verfahren, wenn sich andere Familienangehörige in einem anderen EU-Land aufhalten (weitere Informationen).
2. Prüfe, wer aus deiner Familie kommen kann
-
Mit der Familienzusammenführung kannst du folgende Familienmitglieder nach Deutschland holen:5EU-Bürger, die keine Deutschen sind, sowie deutsche EU-Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nachhaltig Gebrauch gemacht haben, können eventuell auch für Verwandte aus der Seitenlinie (z.B. Geschwister, Onkel, Tanten) eine Familienzusammenführung bekommen. Für weitere Informationen wende dich an eine Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
- Ehepartner:innen6Und gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen
- Kinder unter 18 Jahren
- Eltern von Personen unter 18 Jahren7In bestimmten Fällen können auch Geschwister unter 18 Jahre einreisen. Bestimmte Fachkräfte dürfen auch mit über 18 Jahren ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen. Mehr Infos hier.
- Weitere Verwandte bei einem Härtefall8Beispiele für außergewöhnliche Härte: schwere Krankheit, besonderer Betreuungs-/Pflegebedarf (weitere Informationen).
3. Prüfe die Voraussetzungen
- Für die Familienzusammenführung gibt es meisten diese Voraussetzungen:
- Du musst ein bestimmtes Einkommen9Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen). haben und darfst keinen Anspruch auf Geld vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt haben.10Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern. Prüfe mit einem Online-Bürgergeld-Rechner, ob dein Einkommen ausreicht.11Gib dein Einkommen, Miete, Heizkosten und die Anzahl der Kinder bei einem Bürgergeld-Rechner ein. Die Auswahl für Partner und Kinder wählst du mit den Familienmitgliedern, für die du die Familienzusammenführung bekommen willst. Wenn das voraussichtliche Bürgergeld 0 € beträgt, reicht dein Einkommen wahrscheinlich aus. Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit, ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG und BAB und Unterhaltsvorschuss.
- Deine Wohnung muss eine bestimmte Größe haben.12Meistens musst du pro Familienmitglied zwischen 6 und 12 Quadratmeter Wohnraum haben. Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern und Fachkräften.
- Dein:e Ehepartner:in muss ein A1-Deutsch-Zertifikat haben.13Gilt nicht für Ehepartner:in von Fachkräften, Personen mit einer Blauen Karte EU. Es gibt weitere Ausnahmen.
- Du brauchst eine Krankenversicherung für deine Familie. Du und deine Familienmitglieder haben Pässe und eine geklärte Identität.14Außerdem darf es kein Einreise- und Aufenthaltsverbot für deine Familienmitglieder geben.
- Wenn du eine positive Asylentscheidung hast, gelten teilweise andere Voraussetzungen:
- Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigung (wenn der Antrag bis 3 Monate nach deiner Anerkennung gestellt wird): Du hast Anspruch auf erleichterte Familienzusammenführung und benötigst kein Einkommen und keine Wohnung.15Privilegierter Familiennachzug, siehe hier.
- Subsidiärer Schutz: Du kannst die Familienzusammenführung ohne Einkommen oder Wohnung beantragen. Aber es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst.16Pro Monat wird nur eine bestimmte Zahl von Anträgen zur Familienzusammenführungen zu Menschen mit subsidiärem Schutz bearbeitet. Es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, wenn viele Anträge gestellt werden. Es muss außerdem ein humanitärer Grund vorliegen (zum Beispiel ist Familieneinheit nur in Deutschland möglich, Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit). Siehe hier.
- Abschiebungsschutz: Du benötigst meistens alle Voraussetzungen (auch das Einkommen und die Wohnung). Außerdem muss ein humanitärer Grund vorliegen.17Zum Beispiel ist Familieneinheit nur in Deutschland möglich, Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit.
4. Beantrage die Familienzusammenführung
- Achtung: Das Verfahren ist kompliziert. Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.18Wenn der Fall sehr eilig ist, weil zum Beispiel derjenige, zu dem der Nachzug stattfinden soll, bald volljährig wird, ist es eventuell möglich, Eilrechtsschutz bei Gericht zu beantragen. Frage dazu ein Anwaltsbüro.
- Buche bei der deutschen Botschaft in dem Land, in dem deine Familie lebt, einen Termin für ein Visum für die Familienzusammenführung. Der Antrag muss meistens im Ausland gestellt werden.19Deine Familie darf meistens nicht mit einem Schengenvisum (für Besuch/Tourismus) einreisen, um den Familiennachzug zu erhalten. Wenn deine Familie mit einem anderen Visum eingereist ist, kann sie nur in Ausnahmefällen ein Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung bekommen (bestimmte Staatsbürger:innen oder bei Unzumutbarkeit des Visumverfahrens, zum Beispiel wegen Trennung von einem Kind). Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro. Termine sind schwer zu bekommen, deshalb buche frühzeitig online einen Termin.
- Mit einer positiven Asylentscheidung musst du einen weiteren Antrag an deine Ausländerbehörde senden, spätestens 3 Monate, nachdem du die Asylentscheidung bekommen hast (fristwahrende Anzeige).20Du kannst diesen Antrag per Fax oder über das Webportal des Auswärtigen Amts schicken. Für die erleichterten Voraussetzungen des Familiennachzug muss die Frist von 3 Monaten unbedingt eingehalten werden. Lass dich hierbei von einer Beratungsstelle oder einem Anwaltsbüro beraten.
- Sammle alle nötigen Dokumente und prüfe, ob sie vollständig sind. Welche Dokumente ihr mindestens braucht, siehst du hier.
- Nach dem Termin bei der deutschen Botschaft muss deine Ausländerbehörde Zustimmung geben.21Du kannst deine Ausländerbehörde bereits vor dem Termin um eine “Vorab-Zustimmung” fragen. Allerdings geben diese nur manche Ausländerbehörden. Siehe hier. Das ganze Verfahren dauert oft viele Monate lang, manchmal länger als ein Jahr.
5. Bereite die Einreise deiner Familie vor
- Nach der Zustimmung können deine Familienmitglieder bei der Botschaft das Visum abholen und nach Deutschland einreisen.
- In Deutschland müssen sich deine Familienmitglieder vor Ablauf des Visums, meistens innerhalb von 3 Monaten bei der Ausländerbehörde anmelden, um den Aufenthaltstitel der Familienzusammenführung zu bekommen.22In manchen Fällen können deine Familienmitglieder auch Familien-Asyl beantragen (weitere Informationen).
Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie sowie der Rechtsanwältin Nora Ebeling realisiert (Stand Oktober 2024).
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Fußnoten
- 1Beispiel
- 2Ausnahme: Mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22, 23 Abs. 1 oder 2, 25 Abs. 3 oder 4a Satz 1, 25a Abs. 1 oder 25b Abs. 1 ist Familiennachzug nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen möglich. Mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4, 4b und 5, § 25a Absatz 2, § 25b Absatz 4, § 104a Abs. 1 Satz 1, § 104b und § 104c ist Familiennachzug nicht möglich.
- 3Flüchtlingseigenschaft, Asylberechtigung oder subsidiärer Schutz (siehe Schritt 3).
- 4Ausnahmen gelten eventuell im Dublin-Verfahren, wenn sich andere Familienangehörige in einem anderen EU-Land aufhalten (weitere Informationen).
- 5EU-Bürger, die keine Deutschen sind, sowie deutsche EU-Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nachhaltig Gebrauch gemacht haben, können eventuell auch für Verwandte aus der Seitenlinie (z.B. Geschwister, Onkel, Tanten) eine Familienzusammenführung bekommen. Für weitere Informationen wende dich an eine Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
- 6Und gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen
- 7In bestimmten Fällen können auch Geschwister unter 18 Jahre einreisen. Bestimmte Fachkräfte dürfen auch mit über 18 Jahren ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen. Mehr Infos hier.
- 8Beispiele für außergewöhnliche Härte: schwere Krankheit, besonderer Betreuungs-/Pflegebedarf (weitere Informationen).
- 9Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen).
- 10Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern.
- 11Gib dein Einkommen, Miete, Heizkosten und die Anzahl der Kinder bei einem Bürgergeld-Rechner ein. Die Auswahl für Partner und Kinder wählst du mit den Familienmitgliedern, für die du die Familienzusammenführung bekommen willst. Wenn das voraussichtliche Bürgergeld 0 € beträgt, reicht dein Einkommen wahrscheinlich aus. Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit, ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG und BAB und Unterhaltsvorschuss.
- 12Meistens musst du pro Familienmitglied zwischen 6 und 12 Quadratmeter Wohnraum haben. Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern und Fachkräften.
- 13Gilt nicht für Ehepartner:in von Fachkräften, Personen mit einer Blauen Karte EU. Es gibt weitere Ausnahmen.
- 14Außerdem darf es kein Einreise- und Aufenthaltsverbot für deine Familienmitglieder geben.
- 15Privilegierter Familiennachzug, siehe hier.
- 16Pro Monat wird nur eine bestimmte Zahl von Anträgen zur Familienzusammenführungen zu Menschen mit subsidiärem Schutz bearbeitet. Es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, wenn viele Anträge gestellt werden. Es muss außerdem ein humanitärer Grund vorliegen (zum Beispiel ist Familieneinheit nur in Deutschland möglich, Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit). Siehe hier.
- 17Zum Beispiel ist Familieneinheit nur in Deutschland möglich, Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit.
- 18Wenn der Fall sehr eilig ist, weil zum Beispiel derjenige, zu dem der Nachzug stattfinden soll, bald volljährig wird, ist es eventuell möglich, Eilrechtsschutz bei Gericht zu beantragen. Frage dazu ein Anwaltsbüro.
- 19Deine Familie darf meistens nicht mit einem Schengenvisum (für Besuch/Tourismus) einreisen, um den Familiennachzug zu erhalten. Wenn deine Familie mit einem anderen Visum eingereist ist, kann sie nur in Ausnahmefällen ein Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung bekommen (bestimmte Staatsbürger:innen oder bei Unzumutbarkeit des Visumverfahrens, zum Beispiel wegen Trennung von einem Kind). Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
- 20Du kannst diesen Antrag per Fax oder über das Webportal des Auswärtigen Amts schicken. Für die erleichterten Voraussetzungen des Familiennachzug muss die Frist von 3 Monaten unbedingt eingehalten werden. Lass dich hierbei von einer Beratungsstelle oder einem Anwaltsbüro beraten.
- 21Du kannst deine Ausländerbehörde bereits vor dem Termin um eine “Vorab-Zustimmung” fragen. Allerdings geben diese nur manche Ausländerbehörden. Siehe hier.
- 22In manchen Fällen können deine Familienmitglieder auch Familien-Asyl beantragen (weitere Informationen).