Wie bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?

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Erfahre in 9 Schritten, wie du die Niederlassungserlaubnis bekommst. Auf einen Blick:

  • Prüfe, ob dein Aufenthalt, Beiträge zur Rentenversicherung und Einkommen ausreichen.
  • Mache den B1-Deutsch- und Einbürgerungstest.
  • Sammle alle nötigen Dokumente. Schicke den vollständigen Antrag ab.
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1. Informiere dich über den Ablauf der Beantragung

  • Informiere dich über die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis. Du brauchst meistens:
    • Du hast seit 5 Jahren einen Aufenthaltstitel (siehe 2) und hast 5 Jahre Rentenversicherung (siehe 3) bezahlt. Es gibt viele Ausnahmen.
    • Dein Einkommen ist ausreichend (siehe 4).
    • Du hast die B1-Deutschprüfung und den Einbürgerungstest gemacht (siehe 6).
  • Informiere dich über den Ablauf:
    • Wenn es möglich ist, buche als Erstes einen Termin.2In manchen Städten oder Landkreisen kann der Termin online gebucht werden. Wenn das nicht geht, frag per Telefon oder E-Mail, wie du einen Termin bekommen kannst. Schaue frühzeitig nach einem Termin, da sie oft schwer zu bekommen sind.
    • Alternativ kannst du den Antrag und die Dokumente online oder per Post schicken.3In manchen Städten oder Landkreisen gibt es keine Termine oder auch nach mehreren Versuchen sind keine Termin zu bekommen. Du kannst dich auch aus anderen Gründen dafür entscheiden, den Antrag online oder per Post zu schicken.
  • Die Gebühr ist zwischen 113 und 147 Euro.
2. Prüfe, ob deine Aufenthaltszeit ausreicht

  • Prüfe die nötigen Jahre deines legalen Aufenthalts:
    • Allgemein 5 Jahre.
    • Anerkannte Geflüchtete oder Asylberechtigte4Nicht bei subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot. mit C1-Zertifikat: 3 Jahre.
    • Fachkräfte5Du musst als Fachkraft arbeiten. Fachkräfte machen einen Job, für den eine Ausbildung oder ein Studium nötig ist.: 3 Jahre Aufenthalt als Fachkraft (Bei Abschluss in Deutschland: 2 Jahre).
    • Weitere günstigere Regelungen bei Blauer Karte621 Monate (mit B1) oder 27 Monate (mit A1) Aufenthalt mit blauer Karte., Selbstständigkeit73 Jahre Aufenthalt als Selbstständige:r. und für Familienangehörige von Deutschen8meistens 3 Jahre
  • Prüfe, ob die Zeit deines Asylverfahrens zählt:
    • Allgemein: Es zählt die Zeit mit Aufenthaltstitel. Die Zeit von Asylverfahren und Duldung zählt nicht.
    • Aufenthaltstitel als anerkannte Geflüchtete (Flüchtlingseigenschaft), Asylberechtigte und bei subsidiärem Schutz: Die Zeit deines Asylverfahrens zählt.9Bei einem Abschiebungsverbot zählt ebenfalls die Zeit deines Asylverfahrens, aber du musst eventuell zusätzlich seit 3 Jahren einen Aufenthaltstitel haben
  • Außerdem: Du musst einen gültigen Aufenthaltstitel haben, darfst meistens nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und deine Identität muss geklärt sein.
3. Prüfe deine Beiträge zur Rentenversicherung 

  • Prüfe die für dich nötigen Jahre der Beiträge zur Rentenversicherung:
    • Allgemein: 5 Jahre (60 Monate).
    • Fachkräfte: 3 Jahre (36 Monate) (Bei Abschluss in Deutschland: 2 Jahre (24 Monate)).
    • Weitere günstigere Regelungen bei Blauer Karte.1021 Monate (mit B1) oder 27 Monate (mit A1).
  • Folgende Personen brauchen keine Beiträge zur Rentenversicherung:
    • Anerkannte Geflüchtete oder Asylberechtigte.11Gilt nicht bei subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.
    • Schüler:innen, Studierende, Auszubildende.
    • Bei Einreise nach Deutschland jünger als 18 Jahre.12Unter bestimmten Voraussetzungen (§35 AufenthG).
    • Familienangehörige von Deutschen.
    • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung.
  • Rentenbeiträge bezahlst du meistens in der Zeit, in der du arbeitest.13Die Monate der Rentenbeiträge müssen nicht am Stück sein. Sie können auch von verschiedenen Jobs kommen. Du kannst die Beiträge auch freiwillig bezahlen.14Mindestbeitrag ca. 100 € pro Monat. Beiträge können bis Ende März des Folgejahres nachgezahlt werden. Wenn es für deine Niederlassungserlaubnis wichtig ist, achte darauf, dass du auch bei einem Minijob Rentenversicherung zahlst. Fordere bei der Rentenversicherung deinen Versicherungsverlauf15Wähle “Versicherungsverlauf” aus, gib deine SV-Nummer sowie den Vor- und Nachnamen ein. Du bekommst die Information in ein paar Tagen per Post. Mit elektronischem Aufenthaltstitel und PIN kannst du den online-Login und Download verwenden. an und prüfe die bisher erreichten Monate.
4. Prüfe, ob dein Einkommen ausreicht

  • Rechne aus, ob dein Einkommen ausreicht.16Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen). Es muss meistens so hoch sein, dass du kein Geld vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt bekommen kannst.
  • Gib dein Einkommen17Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit sowie ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG, BAB und Unterhaltsvorschuss., Miete, Heizkosten und Anzahl Kinder bei einem Online-Bürgergeld-Rechner ein.18Wenn du mit Partner:in lebst, musst du auch deren Einkommen eingeben. Wenn das voraussichtliche Bürgergeld 0 € beträgt, reicht dein Einkommen wahrscheinlich aus.
  • In manchen Fällen reicht ein geringeres Einkommen:
    • Anerkannte Geflüchtete oder Asylberechtigte19Gilt nicht bei subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.: Nach 5 Jahren (mit A2): mindestens 50% der Summe. Nach 3 Jahren (mit C1): mindestens 75% der Summe.
    • Während Schule, Ausbildung oder Studium: BAföG oder Ausbildungsgehalt+BAB reicht eventuell aus.20Bei Einreise nach Deutschland jünger als 18 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen (§35 AufenthG) kein Nachweis nötig.
    • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung: Kein Einkommen nötig.
5. Prüfe die Einbürgerung als Alternative

  • Die Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis und deutsche Staatsbürgerschaft sind ähnlich. In diesen Fällen ist die Einbürgerung vielleicht einfacher:
    • Du hast 5 Jahre Aufenthalt, dir fehlen aber Zeiten mit Rentenversicherung. 21Dies kann zum Beispiel bei Personen mit subsidiärem Schutz sein, die seit 5 Jahren in Deutschland sind, aber noch nicht 5 Jahre Rentenversicherung gezahlt haben.
    • Du sprichst Deutsch auf C1-Level (z.B. Studium/Abitur).22Einbürgerung vielleicht nach 3 Jahren möglich.
6. Mache die B1-Prüfung und den Einbürgerungstest

  • Prüfe die für dich nötigen Tests:
    • Allgemein: B1 (mündlich und schriftlich)23Mit blauer Karte oder (unter bestimmten Voraussetzungen) wenn du am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis hattest, benötigst du A1. und den Einbürgerungstest24Der Einbürgerungstest und der Integrationstest “Leben in Deutschland” sind gleich. Man kann ihn am Ende des Integrationskurses oder einzeln machen..
    • Anerkannte Geflüchtete oder Asylberechtigte: A2 mündlich25Für Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren. und den Einbürgerungstest.
    • Mit deutschem Schulabschluss, Ausbildung oder Studium: Keine Tests nötig.
  • Du kannst das B1-Zertifikat mit dem Integrationskurs oder an einer Sprachschule machen. Du kannst auch nur die Prüfung ohne Kurs machen.26Das geht zum Beispiel beim Goethe-Institut oder TELC. Wenn du nur die Prüfung machst, ist es sehr wichtig, dich gut darauf vorzubereiten. Du kannst den Einbürgerungstest mit dem Integrationskurs machen. Den Test bieten auch andere Organisationen an.
  • Melde dich früh für die Tests an. Oft ist es schwer, Termine zu bekommen.
7. Sammle alle Dokumente

  • Prüfe auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises, welche Dokumente du brauchst und sammle alle zusammen. Meistens brauchst du:
    • Antragsformular von deiner Ausländerbehörde.27
      Sofern es ein (Online-)Antragsformular gibt. Der Antrag kann auch ohne Formular gestellt werden. Schreibe in dem Fall auf, seit wann du in Deutschland lebst und einen Aufenthaltstitel hast.
    • Zertifikat der B1-Prüfung und vom Einbürgerungstest.
    • Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.
    • Kopie vom Arbeitsvertrag, Brief deiner Firma, dass dir nicht gekündigt wurde28Mögliches Beispiel: “Hiermit wird bestätigt, dass (dein Name, Adresse) seit (Startdatum) bei uns in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Das Arbeitsverhältnis ist (unbefristet / bis zum xxx befristet). Datum, Unterschrift, Firmenstempel”. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein. und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate oder Einkommensteuerbescheid.
    • Kopie des Mietvertrags, Nachweis der aktuellen Miete und Kopie der Heizkostenabrechnung.
    • Kopie deines Passes, Aufenthaltstitels und der Meldebescheinigung, biometrische Fotos.
    • Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenversicherung.
    • Tipp: Füge einen Screenshot von einem Online-Bürgergeld-Rechner bei (Siehe Schritt 4).
  • Wenn dein Antrag in einem persönlichen Termin gestellt wird, bringe alle Dokumente mit zum Amt.
8. Sende deinen Antrag ab oder bringe ihn zum Amt

  • Prüfe genau, ob dein Antrag und die nötigen Dokumente vollständig sind. Du kannst auch andere Personen oder Beratungsstellen um Hilfe fragen.29Wenn dir noch wenige Monate beim Aufenthalt oder der Rentenversicherung fehlen, kannst du den Antrag eventuell trotzdem einsenden. Das gilt auch, wenn dir noch ein Dokument fehlt (zum Beispiel das B1-Zertifikat). Füge dann ein Dokument bei, auf dem steht, was du später übersenden wirst (zum Beispiel: Terminbuchung der B1-Prüfung).
  • Bezahle, wenn von der Ausländerbehörde gefordert, die Gebühr (113 bis 147 Euro).
  • Stelle den Antrag vor Ablauf deines aktuellen Aufenthaltstitels und beantrage eventuell gleichzeitig die Verlängerung deines Aufenthaltstitels.
  • Sende den Antrag online30Du musst beweisen können, dass du den Antrag verschickt hast. Erstelle einen Screenshot von der Bestätigung. Speichere eine E-Mail-Bestätigung als PDF ab. oder per Post (als Einwurf-Einschreiben31Das Einwurf-Einschreiben ist wie ein Brief. Aber du bekommst einen Beweis, dass er angekommen ist. Es kostet 3,10 €. Zum Versenden musst du zu einer Filiale der Deutschen Post gehen. Die Post gibt dir einen Code mit dem Sendungsnachweis. Mach von dem Code ein Foto und hebe ihn auf.) ab. Wenn du einen Termin hast, bringe alle Dokumente mit.
9. Bekomme deine Niederlassungserlaubnis

  • Wenn die Ausländerbehörde alles geprüft hat, schickt sie dir einen Brief und einen Termin, an dem du die Niederlassungserlaubnis abholen kannst.
  • Nach 2 Monaten kannst du nachfragen, wie der Stand ist. Wenn du nach 3 bis 6 Monaten keine Antwort hast, kannst du mit einem Anwaltsbüro über eine Klage wegen Untätigkeit sprechen.
  • Wenn du eine Niederlassungserlaubnis hast und Deutschland länger als 6 Monate verlässt, wird die Erlaubnis ungültig. Informiere dich, bevor du längere Zeit verreist.32Es gibt Ausnahmen, wenn du schon seit über 15 Jahren in Deutschland lebst (§ 51 AufenthG)

Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie sowie der Rechtsanwältin Nora Ebeling realisiert (Stand Oktober 2024).
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Fußnoten
  • 1
    Beispiel
  • 2
    In manchen Städten oder Landkreisen kann der Termin online gebucht werden. Wenn das nicht geht, frag per Telefon oder E-Mail, wie du einen Termin bekommen kannst.
  • 3
    In manchen Städten oder Landkreisen gibt es keine Termine oder auch nach mehreren Versuchen sind keine Termin zu bekommen. Du kannst dich auch aus anderen Gründen dafür entscheiden, den Antrag online oder per Post zu schicken.
  • 4
    Nicht bei subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.
  • 5
    Du musst als Fachkraft arbeiten. Fachkräfte machen einen Job, für den eine Ausbildung oder ein Studium nötig ist.
  • 6
    21 Monate (mit B1) oder 27 Monate (mit A1) Aufenthalt mit blauer Karte.
  • 7
    3 Jahre Aufenthalt als Selbstständige:r.
  • 8
    meistens 3 Jahre
  • 9
    Bei einem Abschiebungsverbot zählt ebenfalls die Zeit deines Asylverfahrens, aber du musst eventuell zusätzlich seit 3 Jahren einen Aufenthaltstitel haben
  • 10
    21 Monate (mit B1) oder 27 Monate (mit A1).
  • 11
    Gilt nicht bei subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.
  • 12
    Unter bestimmten Voraussetzungen (§35 AufenthG).
  • 13
    Die Monate der Rentenbeiträge müssen nicht am Stück sein. Sie können auch von verschiedenen Jobs kommen.
  • 14
    Mindestbeitrag ca. 100 € pro Monat. Beiträge können bis Ende März des Folgejahres nachgezahlt werden. Wenn es für deine Niederlassungserlaubnis wichtig ist, achte darauf, dass du auch bei einem Minijob Rentenversicherung zahlst.
  • 15
    Wähle “Versicherungsverlauf” aus, gib deine SV-Nummer sowie den Vor- und Nachnamen ein. Du bekommst die Information in ein paar Tagen per Post. Mit elektronischem Aufenthaltstitel und PIN kannst du den online-Login und Download verwenden.
  • 16
    Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen).
  • 17
    Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit sowie ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG, BAB und Unterhaltsvorschuss.
  • 18
    Wenn du mit Partner:in lebst, musst du auch deren Einkommen eingeben.
  • 19
    Gilt nicht bei subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot.
  • 20
    Bei Einreise nach Deutschland jünger als 18 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen (§35 AufenthG) kein Nachweis nötig.
  • 21
    Dies kann zum Beispiel bei Personen mit subsidiärem Schutz sein, die seit 5 Jahren in Deutschland sind, aber noch nicht 5 Jahre Rentenversicherung gezahlt haben.
  • 22
    Einbürgerung vielleicht nach 3 Jahren möglich.
  • 23
    Mit blauer Karte oder (unter bestimmten Voraussetzungen) wenn du am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis hattest, benötigst du A1.
  • 24
    Der Einbürgerungstest und der Integrationstest “Leben in Deutschland” sind gleich. Man kann ihn am Ende des Integrationskurses oder einzeln machen.
  • 25
    Für Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren.
  • 26
    Das geht zum Beispiel beim Goethe-Institut oder TELC. Wenn du nur die Prüfung machst, ist es sehr wichtig, dich gut darauf vorzubereiten.
  • 27
    Sofern es ein (Online-)Antragsformular gibt. Der Antrag kann auch ohne Formular gestellt werden. Schreibe in dem Fall auf, seit wann du in Deutschland lebst und einen Aufenthaltstitel hast.
  • 28
    Mögliches Beispiel: “Hiermit wird bestätigt, dass (dein Name, Adresse) seit (Startdatum) bei uns in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Das Arbeitsverhältnis ist (unbefristet / bis zum xxx befristet). Datum, Unterschrift, Firmenstempel”. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein.
  • 29
    Wenn dir noch wenige Monate beim Aufenthalt oder der Rentenversicherung fehlen, kannst du den Antrag eventuell trotzdem einsenden. Das gilt auch, wenn dir noch ein Dokument fehlt (zum Beispiel das B1-Zertifikat). Füge dann ein Dokument bei, auf dem steht, was du später übersenden wirst (zum Beispiel: Terminbuchung der B1-Prüfung).
  • 30
    Du musst beweisen können, dass du den Antrag verschickt hast. Erstelle einen Screenshot von der Bestätigung. Speichere eine E-Mail-Bestätigung als PDF ab.
  • 31
    Das Einwurf-Einschreiben ist wie ein Brief. Aber du bekommst einen Beweis, dass er angekommen ist. Es kostet 3,10 €. Zum Versenden musst du zu einer Filiale der Deutschen Post gehen. Die Post gibt dir einen Code mit dem Sendungsnachweis. Mach von dem Code ein Foto und hebe ihn auf.
  • 32
    Es gibt Ausnahmen, wenn du schon seit über 15 Jahren in Deutschland lebst (§ 51 AufenthG)