Auf dieser Seite findest du hilfreiche Tipps dazu, wie du den Antrag der Einbürgerung stellst sowie eine Checkliste und einen beispielhaften Musterantrag mit allen Dokumenten.
- Online-Antrag: In einigen Städten oder Landkreisen kannst du den Antrag online verschicken (schaue auf der Website deiner Behörde nach). Stelle den Antrag unbedingt online, wenn deine Behörde dies anbietet.
- Antrag per Post: Wenn kein Online-Antrag möglich ist, sende den Antrag per Post (Einwurf-Einschreiben). Du kannst den Antrag manchmal auch in einem persönlichen Termin stellen. Buche einen Termin und bringe alle Unterlagen mit.
- Vollständiger Antrag: Sende den Antrag erst ab, wenn du doppelt geprüft hast, dass alles vollständig ist. Anträge, bei denen Dokumente fehlen, werden oft sehr spät bearbeitet. Vielleicht bekommst du lange keine Information, dass etwas fehlt. Mit unserer Checkliste kannst du prüfen, ob du alle notwendigen Dokumente hast.
Checkliste: Alle notwendigen Dokumente
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Du kannst auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises prüfen, welche Dokumente du brauchst. Sammle alle zusammen.
Hinweis: Diese Checkliste orientiert sich an unverheirateten Erwachsenen ohne Kinder (Besonderheiten werden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt).
Beispielhafter Musterantrag (zum Öffnen klicken)
Klicke hier, um einen vollständigen Musterantrag für die Einbürgerung mit allen erforderlichen Dokumenten zu sehen.
Tipps für die Online-Beantragung (zum Öffnen klicken)
Einige Städte oder Landkreise bieten ein Online-Formular zur Antragsstellung an (z.B. Berlin, Hamburg, Magdeburg, Region Hannover, Essen). Nutze, wenn vorhanden die offizielle Plattform deines Bundeslandes oder deiner Stadt.
- Der “Quick-Check”: In der Regel findest du den “Quick‑Check” direkt vor dem eigentlichen Online-Antrag auf derselben Website deiner Kommune oder des jeweiligen Landesportals. Der Quick-Check ist ein kurzer, unverbindlicher Online-Selbsttest, der prüft, ob man die grundlegenden Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. Nach einem erfolgreichen Quick-Check wird meist der eigentliche Einbürgerungsantrag aufgerufen.
- Der “Online-Antrag”: Das meist auf den Quick-Check folgende Online-Formular dient zur Beantragung der Einbürgerung und ist ein formales Verfahren mit Upload der Unterlagen, Gebührenzahlung und anschließender behördlicher Prüfung.
Achte beim Ausfüllen des Onlineantrages auf Folgendes:
- Lies die Anleitungen und Hinweise zum Online-Antrag sorgfältig durch.
- Wenn du auch einen Einbürgerungsantrag für dein Kind (unter 16 Jahren) stellen möchtest, kannst du dies zusammen mit deinem Antrag tun. (Siehe Abb.)

- Halte alle Dokumente in digitaler Form bereit (idealerweise als PDF, sauber eingescannt und gut lesbar). Wenn du gemeinsam mit Partner:in oder Kindern eingebürgert wirst, achte darauf, dass alle Unterlagen gleichzeitig eingereicht werden (z. B. alle Sprachzertifikate, Aufenthaltsdokumente, Schulnachweise).
- Im Notfall (nur absolute Ausnahmen!) kannst du ggf. einen Platzhalter einfügen, wenn eines der abgefragten Dokumente nicht auf deinen Fall passt. Reiche unbedingt eine zusätzliche Erklärung als PDF ein, wenn es bei deinem Fall Besonderheiten gibt oder du etwas angekreuzt hast wo du dir nicht sicher warst.
- Verwende deinen Online-Ausweis um dich auszuweisen, wenn du einen hast: z.B. elektronischer Aufenthaltstitel oder die Unionsbürgerkarte. (Du benötigst die “AusweisApp2” auf deinem Gerät.)
- Du wirst unter anderem folgende Frage gestellt bekommen: “Können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen?” Diese Frage solltest du mit “Ja” beantworten, wenn du einen Einbürgerungstest (“Leben in Deutschland”) gemacht hast.
- Achte auf korrekte und vollständige Angaben – falsche oder fehlende Informationen können den Antrag verzögern oder zur Ablehnung führen.
- Nach dem Absenden des Online-Antrags erhältst du oft eine Eingangsbestätigung, eine automatische E-Mail oder PDF-Bestätigung. Speichere diese sofort ab oder drucke sie als PDF – das ist dein Nachweis, dass der Antrag gestellt wurde. Manchmal erhältst du auch eine Aufforderung, weitere Unterlagen nachzureichen oder einen Termin wahrzunehmen.
Bezahlung der Gebühr (zum Öffnen klicken)
Es gibt je nach Einbürgerungsbehörde verschiedene Verfahren zur Bezahlung der Gebühr (meist 255 € / 51 € für Kinder):
- Per Überweisung: Du reichst den (Online-)Antrag ein, bekommst später Post oder eine E-Mail von der Behörde. Darin steht der Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. Du überweist auf das angegebene Konto (Aktenzeichen als Verwendungszweck).
- Direkt beim Online-Antrag über E-Payment: Bei manchen Online-Portalen kannst du direkt am Ende des Antrags zahlen: mit Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, giropay, PayPal oder Online-Überweisung. Du erhältst sofort eine Zahlungsbestätigung.
- Zahlung beim persönlichen Termin: Wenn deine Behörde keine Online-Zahlung anbietet, kannst du die Gebühr in der Regel bei einem persönlichen Termin vor Ort bezahlen (häufig mit EC-Karte oder bar).
Das Vorgehen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist in den meisten Städten sehr ähnlich. Du kannst die Checkliste und den Musterantrag auch hierfür verwenden.
Bearbeitungszeit deines Antrags: Manche Städte oder Landkreise brauchen für die Bearbeitung aktuell sehr lange. Nach 3 Monaten kannst du bei der Behörde mit einem Brief nachfragen, wie der Stand deines Antrags ist. Wenn du nach 3 bis 6 Monaten keine Antwort hast, kannst du mit einem Anwaltsbüro über eine Klage wegen Untätigkeit sprechen.
Dieses Informationsangebot der LIFE Initiative wurden mit Unterstützung der Postcode-Lotterie realisiert.
