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Erfahre in 7 Schritten, wie du in einen Integrationskurs kommst. Auf einen Blick:
- Prüfe, ob du einen Integrationskurs machen kannst.
- Suche nach einer Schule. Kontaktiere die Schule per E-Mail, Telefon oder persönlich.
- Prüfe, ob die Kosten für den Kurs übernommen werden können.
- Melde dich bei dem Kurs an.
- Stelle, wenn nötig, einen Antrag auf Zulassung oder auf Verpflichtung.
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- Klicke für mehr Informationen auf die kleinen Zahlen.1Beispiel
1. Ist ein Integrationskurs das Richtige für dich?

- Integrationskurse sind größtenteils Deutschkurse und sind für Anfänger:innen in Deutsch (A1/A2).2Weitere Informationen findest du hier.
- Prüfe, ob du ausreichend Zeit hast. Integrationskurse dauern 600 Stunden über 6-8 Monate und finden meist täglich (Montag – Freitag) statt.
- Als Alternative gibt es Erstorientierungskurse für Asylsuchenden (Niveau A1/A2), die 300 Stunden dauern.
2. Kannst du einen Integrationskurs machen?

- Wenn du einen Berechtigungsschein oder eine Teilnahmeverpflichtung für einen Integrationskurs bekommen hast, kannst du dich direkt bei einer Schule anmelden.
- Wenn du keinen Berechtigungsschein hast, aber dein Deutsch unter B1-Niveau ist, kannst du einen Antrag auf Zulassung bei der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter stellen. 3 Siehe Schritt 5. Weitere Informationen findest bei Handbook Germany. Personen im Asylverfahren, mit einem Schutzstatus oder einer Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer:in oder Familienangehöriger haben meistens Anspruch auf Zulassung (Achtung: Die Teilnahme ist nicht für alle kostenlos).
- Auch mit einer Duldung kannst du in manchen Fällen an einem Integrationskurs teilnehmen.4Mit einer Ermessensduldung (§60a AufenthG), Ausbildungsduldung (§60c AufenthG) oder einer Beschäftigungsduldung (§60d AufenthG).
- Eventuell kannst du einen Antrag auf Verpflichtung stellen, selbst wenn du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilnahme an einem Integrationskurs hast. 5 Siehe Schritt 4 und 5.
3. Ist ein Integrationskurs für dich kostenlos?

- Wenn du einen anerkannten Schutzstatus hast (positiver Asylbescheid) oder seit mindestens einem Jahr mit einem Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer:in, Familienangehöriger oder Spätaussiedler:in in Deutschland lebst, hast du einen Anspruch auf den Integrationskurs. Wenn du Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen oder dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, ist der Kurs für dich kostenlos.
- Seit Februar 2026 können Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, meistens nicht mehr kostenlos einen Integrationskurs besuchen. Eine Ausnahme besteht, wenn du vom Sozialamt oder der Ausländerbehörde zum Kurs verpflichtet wirst. Du kannst die Verpflichtung zum Beispiel beantragen, wenn du ein Arbeitsplatzangebot hast, für das Deutsch notwendig ist.
- Als Alternative stehen Asylsuchenden Erstorientierungskurse offen, die etwa 300 Stunden umfassen und Deutschkenntnisse der Niveaus A1/A2 vermitteln.
- Wenn der Kurs für dich nicht kostenlos ist, musst du ca. 1.600 € bezahlen (2,29 € pro Unterrichtsstunde). Du kannst später vielleicht 50% der Kosten zurückbekommen.6Du musst hierfür die Abschlussprüfung innerhalb von 2 Jahre bestehen und einen Antrag stellen.
4. Suche nach einer Schule

- Suche nach einer Schule in deiner Nähe, die Integrationskurse anbietet (zum Beispiel eine Volkshochschule).7Du kannst dafür z.B. Google verwende, Suchfunktion vom BAMF, von der Arbeitsagentur oder den Volkshochschulen.
- Kontaktiere die Schulen per Mail, Telefon oder gehe persönlich hin und frage, ob es in nächster Zeit freie Plätze gibt. Wenn du Hilfe bei der Suche nach einer Schule brauchst, wende dich an eine Beratungsstelle in deiner Nähe.
5. Stelle einen Antrag auf Zulassung oder beantrage eine Verpflichtung

- Antrag auf Zulassung:
- Wenn du mit deinem aktuellen Aufenthaltsstatus Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs hast, aber noch keinen Berechtigungsschein hast, musst du die Zulassung beim BAMF beantragen.
- Wenn du eine Schule gefunden hast, unterstützt dich die Schule bei dem Antrag auf Zulassung. Die Antwort kann 1-3 Monate dauern.
- Wenn du keine Schule gefunden hast, ist es sinnvoll, selber einen Antrag zu stellen. So verlierst du keine Zeit. Dafür schickst du einen Antrag per Brief an das BAMF. Du kannst dieses Formular ausfüllen und verschicken.8Wenn du einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion hast, kannst du den Antrag online stellen.
- Antrag auf Verpflichtung:
- Wenn du mit deinem aktuellen Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs hast, kannst du versuchen eine Verpflichtung beim Jobcenter oder bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Begründe hier unbedingt deine Dringlichkeit an einem Integrationskurs teilzunehmen (z.B. konkretes Jobangebot, für das Deutschkenntnisse notwendig sind).
- Wenn du diese Verpflichtung schriftlich erhalten hast, brauchst du beim BAMF keinen Antrag mehr auf Zulassung zu stellen. Du kannst mit diesem Papier direkt zu einer Sprachschule gehen.
6. Beantrage vielleicht Geld für deine Fahrtkosten

- Wenn du kein Einkommen hast9Die Regelung gilt für alle, die Asylbewerberleistungen, Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen. und der Weg zu deinem Kurs mehr als 3 Kilometer lang ist, kannst du einen Zuschuss für deine Fahrtkosten beantragen.
- Deine Sprachschule oder du müssen hierfür einen Antrag stellen. Achtung, der Antrag muss vor Beginn des Kurses gestellt werden.10Dieses Formular muss hierfür ans BAMF gesendet werden.
7. Starte deinen Integrationskurs

- Wenn das BAMF deine Anträge genehmigt hat, kannst du mit deinem Integrationskurs starten.11 Wenn du dich angemeldet hast, hast du ein Jahr Zeit, um den Kurs zu machen. Danach ist der Berechtigungsschein nicht mehr gültig.
- Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, kannst du dich nach anderen Angeboten zum Deutschlernen umsehen.12Frage bei Bedarf um Hilfe bei einer Beratungsstelle in deiner Nähe.
Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie realisiert. (Stand Februar 2026)
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Fußnoten
- 1Beispiel
- 2Weitere Informationen findest du hier.
- 3Siehe Schritt 5. Weitere Informationen findest bei Handbook Germany.
- 4Mit einer Ermessensduldung (§60a AufenthG), Ausbildungsduldung (§60c AufenthG) oder einer Beschäftigungsduldung (§60d AufenthG).
- 5Siehe Schritt 4 und 5.
- 6Du musst hierfür die Abschlussprüfung innerhalb von 2 Jahre bestehen und einen Antrag stellen.
- 7Du kannst dafür z.B. Google verwende, Suchfunktion vom BAMF, von der Arbeitsagentur oder den Volkshochschulen.
- 8Wenn du einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion hast, kannst du den Antrag online stellen.
- 9Die Regelung gilt für alle, die Asylbewerberleistungen, Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen.
- 10Dieses Formular muss hierfür ans BAMF gesendet werden.
- 11Wenn du dich angemeldet hast, hast du ein Jahr Zeit, um den Kurs zu machen. Danach ist der Berechtigungsschein nicht mehr gültig.
- 12Frage bei Bedarf um Hilfe bei einer Beratungsstelle in deiner Nähe.
