Kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

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Erfahre in 5 Schritten, wie du Mitglieder deiner Familie nach Deutschland holen kannst. Auf einen Blick:

  • Prüfe, ob für dich und deine Familienmitglieder die Familienzusammenführung möglich ist.
  • Prüfe die einzelnen Voraussetzungen.
  • Beantrage ein Visum für die Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft. Suche dir vielleicht Hilfe.
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1. Kannst du deine Familie nach Deutschland holen?

  • Du darfst Familienmitglieder meistens nach Deutschland holen, wenn du folgenden Status hast:
    • Deutsche Staatsbürgerschaft (zum Beispiel nach der Einbürgerung)
    • EU-Staatsbürgerschaft
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltstitel2Ausnahme: Familiennachzug ist für Personen mit Aufenthalt aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 4 und § 25 Abs. 5) sowie Personen mit Aufenthalt nach § 25a Abs. 2, § 25b Abs. 4, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b meistens nicht möglich.
    • Positive Asylentscheidung3Flüchtlingseigenschaft, Asylberechtigung, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot. Es gelten verschiedene Voraussetzungen je nach Schutzstatus.
  • Mit folgendem Status kannst du die Familienzusammenführung meistens nicht bekommen:
    • Duldung
    • Während des Asylverfahren4Ausnahme zum Beispiel für Familienmitglieder die sich in einem anderen EU-Land aufhalten (weitere Informationen).
  • Diese Informationen gelten nicht, wenn deine Familienmitglieder bereits in Deutschland sind.5Eine Familienzusammenführung für Personen, die bereits in Deutschland sind, ist nur in Ausnahmen möglich (bestimmte Staatsbürger:innen oder bei Unzumutbarkeit des Visumverfahrens, zum Beispiel wegen Trennung von einem Kind). Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
2. Prüfe, wer aus deiner Familie kommen kann

  • Mit der Familienzusammenführung kannst du folgende Familienmitglieder nach Deutschland holen:6EU-Bürger, die keine Deutschen sind, haben zusätzliche Möglichkeiten und können auch für Verwandte aus der Seitenlinie (z.B. Geschwister, Onkel, Tanten) eine Familienzusammenführung bekommen. Für weitere Informationen wende dich an eine Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.

    • Ehepartner:innen7Und gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen
    • Kinder unter 18 Jahren
    • Eltern von Personen unter 18 Jahren8In bestimmten Fällen können auch Geschwister unter 18 Jahre einreisen. Bestimmte Fachkräfte dürfen auch mit über 18 Jahren ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen. Mehr Infos hier.
    • Weitere Verwandte bei einem Härtefall9Bei außergewöhnlichen Härte: schwere Krankheit, besonderer Betreuungs-/Pflegebedarf (weitere Informationen).
3. Prüfe die Voraussetzungen

  • Für die Familienzusammenführung gibt es meisten diese Voraussetzungen:
    • Du musst ein bestimmtes Einkommen10Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen). haben und darfst kein Geld vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt bekommen.11Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern. Prüfe mit einem Online-Bürgergeld-Rechner, ob dein Einkommen ausreicht.12Gib dein Einkommen, Miete, Heizkosten und die Anzahl der Kinder bei einem Bürgergeld-Rechner ein. Die Auswahl für Partner und Kinder wählst du mit den Familienmitgliedern, für die du die Familienzusammenführung bekommen willst. Wenn das voraussichtliche Bürgergeld 0 € beträgt, reicht dein Einkommen wahrscheinlich aus. Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit, ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG und BAB.
    • Deine Wohnung muss eine bestimmte Größe haben.13Meistens musst du pro Familienmitglied 12 Quadratmeter Wohnraum haben. Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern und Fachkräften.
    • Deine Familienmitglieder müssen ein A1-Deutsch-Zertifikat haben.14Diese Regelung gilt nicht für: Familienmitglieder unter 16, mit einem Hochschulabschluss, Familienmitglieder von Personen mit einer Blauen Karte EU. Es gibt weitere Ausnehmen.
    • Du brauchst eine Krankenversicherung für deine Familie. Du und deine Familienmitglieder haben Pässe und eine geklärte Identität.15Außerdem darf es kein Einreise- und Aufenthaltsverbot für deine Familienmitglieder geben.
  • Wenn du eine positive Asylentscheidung hast, gelten teilweise andere Voraussetzungen:
    • Anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigung (wenn der Antrag bis 3 Monate nach deiner Asylentscheidung gestellt wird): Du hast Anspruch auf erleichterte Familienzusammenführung und benötigst kein Einkommen und keine Wohnung.16Privilegierter Familiennachzug, siehe hier.
    • Subsidiärer Schutz: Du kannst die Familienzusammenführung ohne Einkommen oder Wohnung beantragen. Aber es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst.17Pro Monat wird nur eine bestimmte Zahl von Anträgen zur Familienzusammenführungen zu Menschen mit subsidiärem Schutz bearbeitet. Es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, wenn viele Anträge gestellt werden. Es muss außerdem ein humanitärer Grund vorliegen (zum Beispiel Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit). Siehe hier.
    • Abschiebungsschutz: Du benötigst meistens alle Voraussetzungen (auch das Einkommen und die Wohnung). Außerdem muss ein humanitärer Grund vorliegen.18Zum Beispiel Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit. In manchen Fällen musst du bereits seit einem Jahr einen Aufenthaltstitel haben.
4. Beantrage die Familienzusammenführung

  • Achtung: Das Verfahren ist kompliziert. Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
  • Buche bei der deutschen Botschaft in dem Land, in dem deine Familie lebt, einen Termin für ein Visum für die Familienzusammenführung.19Deine Familie darf meistens nicht mit einem Schengenvisum (für Besuch/Tourismus) einreisen. Termine sind schwer zu bekommen, deshalb buche frühzeitig online einen Termin.
  • Mit einer positiven Asylentscheidung musst du einen weiteren Antrag an deine Ausländerbehörde senden, spätestens 3 Monate, nachdem du die Asylentscheidung bekommen hast (fristwahrende Anzeige).20Du kannst diesen Antrag per Fax oder über das Webportal des Auswärtigen Amts schicken. Für die erleichterten Voraussetzungen des Familiennachzug muss die Frist von 3 Monaten unbedingt eingehalten werden. Lass dich hierbei von einer Beratungsstelle oder einem Anwaltsbüro beraten.
  • Sammle alle nötigen Dokumente und prüfe, ob sie vollständig sind. Welche Dokumente ihr braucht, siehst du hier.
  • Nach dem Termin bei der deutschen Botschaft muss deine Ausländerbehörde Zustimmung geben.21Du kannst deine Ausländerbehörde bereits vor dem Termin um eine “Vorab-Zustimmung” fragen. Allerdings geben diese nur manche Ausländerbehörden. Siehe hier. Das ganze Verfahren dauert oft viele Monate lang, manchmal länger als ein Jahr.
5. Bereite die Einreise deiner Familie vor

  • Nach der Zustimmung können deine Familienmitglieder bei der Botschaft das Visum abholen und nach Deutschland einreisen.
  • In Deutschland müssen sich deine Familienmitglieder innerhalb von 3 Monaten bei der Ausländerbehörde anmelden, um den Aufenthaltstitel der Familienzusammenführung zu bekommen.22In manchen Fällen können deine Familienmitglieder auch Familien-Asyl beantragen (weitere Informationen).

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Fußnoten
  • 1
    Beispiel
  • 2
    Ausnahme: Familiennachzug ist für Personen mit Aufenthalt aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 4 und § 25 Abs. 5) sowie Personen mit Aufenthalt nach § 25a Abs. 2, § 25b Abs. 4, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b meistens nicht möglich.
  • 3
    Flüchtlingseigenschaft, Asylberechtigung, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot. Es gelten verschiedene Voraussetzungen je nach Schutzstatus.
  • 4
    Ausnahme zum Beispiel für Familienmitglieder die sich in einem anderen EU-Land aufhalten (weitere Informationen).
  • 5
    Eine Familienzusammenführung für Personen, die bereits in Deutschland sind, ist nur in Ausnahmen möglich (bestimmte Staatsbürger:innen oder bei Unzumutbarkeit des Visumverfahrens, zum Beispiel wegen Trennung von einem Kind). Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
  • 6
    EU-Bürger, die keine Deutschen sind, haben zusätzliche Möglichkeiten und können auch für Verwandte aus der Seitenlinie (z.B. Geschwister, Onkel, Tanten) eine Familienzusammenführung bekommen. Für weitere Informationen wende dich an eine Beratungsstelle oder frage ein Anwaltsbüro.
  • 7
    Und gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen
  • 8
    In bestimmten Fällen können auch Geschwister unter 18 Jahre einreisen. Bestimmte Fachkräfte dürfen auch mit über 18 Jahren ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen. Mehr Infos hier.
  • 9
    Bei außergewöhnlichen Härte: schwere Krankheit, besonderer Betreuungs-/Pflegebedarf (weitere Informationen).
  • 10
    Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen).
  • 11
    Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern.
  • 12
    Gib dein Einkommen, Miete, Heizkosten und die Anzahl der Kinder bei einem Bürgergeld-Rechner ein. Die Auswahl für Partner und Kinder wählst du mit den Familienmitgliedern, für die du die Familienzusammenführung bekommen willst. Wenn das voraussichtliche Bürgergeld 0 € beträgt, reicht dein Einkommen wahrscheinlich aus. Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit, ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG und BAB.
  • 13
    Meistens musst du pro Familienmitglied 12 Quadratmeter Wohnraum haben. Gilt nicht für Familienmitglieder von deutschen Staatsbürgern und Fachkräften.
  • 14
    Diese Regelung gilt nicht für: Familienmitglieder unter 16, mit einem Hochschulabschluss, Familienmitglieder von Personen mit einer Blauen Karte EU. Es gibt weitere Ausnehmen.
  • 15
    Außerdem darf es kein Einreise- und Aufenthaltsverbot für deine Familienmitglieder geben.
  • 16
    Privilegierter Familiennachzug, siehe hier.
  • 17
    Pro Monat wird nur eine bestimmte Zahl von Anträgen zur Familienzusammenführungen zu Menschen mit subsidiärem Schutz bearbeitet. Es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, wenn viele Anträge gestellt werden. Es muss außerdem ein humanitärer Grund vorliegen (zum Beispiel Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit). Siehe hier.
  • 18
    Zum Beispiel Familie war sehr lange getrennt, minderjährige Kinder oder Krankheit. In manchen Fällen musst du bereits seit einem Jahr einen Aufenthaltstitel haben.
  • 19
    Deine Familie darf meistens nicht mit einem Schengenvisum (für Besuch/Tourismus) einreisen.
  • 20
    Du kannst diesen Antrag per Fax oder über das Webportal des Auswärtigen Amts schicken. Für die erleichterten Voraussetzungen des Familiennachzug muss die Frist von 3 Monaten unbedingt eingehalten werden. Lass dich hierbei von einer Beratungsstelle oder einem Anwaltsbüro beraten.
  • 21
    Du kannst deine Ausländerbehörde bereits vor dem Termin um eine “Vorab-Zustimmung” fragen. Allerdings geben diese nur manche Ausländerbehörden. Siehe hier.
  • 22
    In manchen Fällen können deine Familienmitglieder auch Familien-Asyl beantragen (weitere Informationen).