Mache jetzt unseren kostenlosen Test, um zu erfahren, ob du die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen kannst.
- Keine Registrierung nötig: Du musst keine persönlichen Daten und keine E-Mail-Adresse angeben.
- Wenn ihr als Ehepaar gemeinsam einen Antrag stellen wollt, gebt die Daten der Person ein, die länger in Deutschland lebt.
- Dieser Test eignet sich nicht für Kinder unter 16 Jahren. Siehe auch weiter unten weitere Sonderregelungen.
Wir bieten zusätzlich zum Test folgende Tipps und Hilfsmittel zur Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis:
- Tipps zum Antrag auf Einbürgerung inklusive beispielhaftem Musterantrag für die Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis sowie Checkliste der notwendigen Dokumente
- Schritt-für-Schritt-Info zur Einbürgerung sowie zur Niederlassungserlaubnis
Test zur Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis:
Dieser Test gibt dir eine unverbindliche und grobe Einschätzung deiner Chancen. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Wie beantragst du die Einbürgerung und Niederlassung?
Beantrage die Einbürgerung oder Niederlassung, sobald du alle Voraussetzungen erfüllst:
- Hier erfährst du, wie du vorgehst, um den Antrag für die Einbürgerung abzuschicken: Tipps zum Antrag auf Einbürgerung mit Beispiel
- Prüfe, ob du eventuell den Antrag schon ein 1-3 Monate vor Erreichung der erforderlichen Voraussetzungen oder bei einzelnen ungeklärten Voraussetzungen stellen kannst.
Suche nach Hilfe, wenn du Fragen zum Prozess hast:
- Mehr Infos findest du hier und in unseren Schritt-für-Schritt-Infos zum Thema Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis
- Mögliche Hilfe von Beratungsstellen, Anwaltsbüros oder der LIFE Initiative
Siehe hier, für welche Personen Sonderregelungen gelten, die im Test nicht berücksichtigt sind
Für folgende Personengruppen gibt es Sonderregelungen, die im Test nicht berücksichtigt wurden:
- Gastarbeiter:innen, die vor 1974 in die BRD gekommen sind und Vertragsarbeiter:innen, die vor 1990 in die DDR gekommen sind (erleichterte Einkommens- und Deutsch-Anforderungen, kein Einbürgerungstest),
- Kinder unter 16 Jahren (Sprachkenntnisse werden altersgerecht beurteilt, kein Einbürgerungstest),
- Personen mit Erwerbsunfähigkeit oder Behinderungen, Alleinerziehende, Schüler:innen, Auszubildende und Studierende, Bezieher von Grundsicherung im Alter sowie Personen, die Angehörige pflegen können unter bestimmten Umständen ohne Lebensunterhaltssicherung die Einbürgerung im Ermessen der Behörde beantragen,
- Personen mit Erwerbsunfähigkeit oder Behinderungen können unter bestimmten Umständen ohne Lebensunterhaltssicherung die Einbürgerung im Ermessen der Behörde beantragen,
- Personen, die kein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur historische Verantwortung aus der nationalsozialistischer Unrechtsherrschaft, zum besonderen Schutz jüdischen Lebens, zum friedliches Leben der Völker und zum Verbot von Angriffskriegen abgeben oder bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass das Bekenntnis unrichtig ist, sowie Personen, die gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind oder durch Verhalten zeigen, dass sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten, sind von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Dieses Informationsangebot der LIFE Initiative wurden mit Unterstützung der Postcode-Lotterie realisiert.
