Test: Was passiert, wenn mein Aufenthaltsstatus abläuft?

[Beta-Version] Diese vorläufige Version dient zur Erprobung und soll nur von Volunteers der LIFE Initiative verwendet werden (nicht von Klient:innen). Die Ergebnisse sind unter Vorbehalt und müssen überprüft werden, bevor sie ins Coaching einfließen. Rückfragen gerne an Ramin Goo stellen. (Der Test verwendet die Du-Form, da er später auf der Webseite veröffentlicht werden soll.)

Dieser Test beurteilt deinen aktuellen Aufenthaltsstatus und informiert darüber, was beim Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis passiert. Basierend auf einen Angaben erhältst du unverbindliche Einschätzung zu folgenden Fragen:

  • Bleibt mein Aufenthalt in Deutschland legal?
  • Wie erhalte ich eine Verlängerung?
  • Welche Auswirkungen hat mein Status auf meine Rechte zu Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen?

Was ist dein aktueller oder letzter Aufenthaltsstatus?

Mögliche befristete Aufenthaltstitel:
● §§16a/b/c/d/e/f/g Ausbildung/Studium/etc., §17 Suche Ausbildungs-/Studienplatz
● §§18a/b/c/d Fachkraft, §18g Blaue Karte, §§19/19b/e ICT-Karte/EFD, §19c sonstige Beschäftig, §20/20a Arbeitsplatzsuche/Chancenkarte, §21 Selbstständige
● §§22/23/23a/24/25 humanitäre Gründe, §§25a/b nachhaltige Integration, §104c Chancen-Aufenth.
● §§27-36a familiäre Gründen

Die Empfehlungen sind unter Vorbehalt und müssen auf deine individuelle Situation hin überprüft werden, zum Beispiel mit einer Beratungsstelle oder anwaltlicher Hilfe. Zu weiteren Fragen nimm Kontakt mit uns auf.

Alle Empfehlungen im Detail.
Fall 1

Aufenthaltstitel noch gültig oder Fortgeltung (Voraussetzungen erfüllt)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Da du einen Nachweis über die Antragstellung hast, bleibt dein Aufenthaltstitel auch nach Ablauf gültig, bis die Ausländerbehörde über deinen Antrag auf Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel entschieden hat (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne, in § 81 AufenthG geregelt). Du kannst eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Alternativ lege bei Kontrollen deinen Antrag oder Terminbuchung vor.
  • Verlängerung deines Aufenthaltsstatus: Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, erhältst du eine Verlängerung. Lange Bearbeitungszeit bedeutet meistens nicht, dass es inhaltliche Probleme gibt. Unsere Anleitung zeigt dir, was du tun kannst, wenn die Behörde nicht reagiert.
  • Wechsel deines Aufenthaltsstatus: Du kannst nach Beantragung eines Aufenthaltstitels einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Schreib der Behörde, ob dieser Antrag zusätzlich gestellt wird, den bereits gestellten Antrag ersetzt oder hilfsweise für den Fall gestellt wird, dass der andere Antrag abgelehnt wird.
  • Ablauf der Fiktionsbescheinigung: Wenn deine Fiktionsbescheinigung (Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend gem. § 81 Abs. 4 AufenthG) abläuft, aber die Behörde über deinen Antrag noch nicht entschieden hat, bleibt dein Aufenthaltsstatus unverändert legal. Die Fiktionswirkung besteht weiter. Du kannst eine neue Bescheinigung mit aktualisiertem Datum beantragen, um deinen Status nachweisen zu können.
  • Sorge vor Abschiebung: Dein Aufenthalt ist auch nach Ablauf des Aufenthaltstitels vorläufig legal. Es besteht keine Gefahr einer Abschiebung.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten: Alle Rechte deines Aufenthaltstitels, auch die Arbeitserlaubnis, bleiben nach Ablauf vorläufig gültig. Bei Fragen deines Arbeitgebers, lege deinen Antrag oder Terminbuchung vor und verweise auf § 81 AufenthG. Du kannst eine Fiktionsbescheinigung beantragen, diese ist jedoch nicht erforderlich, um weiterhin legal zu arbeiten.
  • Sozialleistungen: Wenn dein Aufenthaltsstatus den Bezug von Sozialleistungen erlaubt, hast du auf sie weiterhin vorläufig Anspruch. Wenn die Sozialbehörde es verlangt, beantrage eine Fiktionsbescheinigung. Bis dahin, lege deinen Antrag oder Terminbuchung vor. Wenn die Leistung dennoch unterbrochen wurde, suche eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
  • Reise ins Ausland: Du kannst, während dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, verreisen, solange du vor dem Tag des Ablaufs zurückkehrst. Um nach Ablauf des Aufenthaltstitels ins Ausland zu reisen, musst du eine Fiktionsbescheinigung (Fortgeltung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG) beantragen. Diese ermöglicht in Kombination mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel die legale Wiedereinreise nach Deutschland. Bei Reisen außerhalb des Schengenraums solltest du eventuell mit der Airline und dem Zielland klären, ob auch diese die Dokumente akzeptieren.
Fall 2

Aufenthaltstitel noch gültig oder Fortgeltung (Voraussetzungen fraglich)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Da du einen Nachweis über die Antragstellung hast, bleibt dein Aufenthaltstitel auch nach Ablauf gültig, bis die Ausländerbehörde über deinen Antrag auf Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel entschieden hat (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne, in § 81 AufenthG geregelt).
  • Verlängerung deines Aufenthaltsstatus: Wenn du keine Nachweise für alle erforderlichen Voraussetzungen vorlegst, wird die Ausländerbehörde dir eine Anhörung (Ankündigung der beabsichtigten Ablehnung) per Brief senden und dann deinen Antrag in einem Bescheid (formeller Brief) ablehnen. Mit dem Erhalt des Ablehnungsbescheids endet die vorläufige Gültigkeit deines Aufenthaltstitels. Du giltst dann als ausreisepflichtig und kannst eventuell keinen neuen Antrag mehr stellen.
    • Noch keine Anhörung erhalten: Du solltest jetzt versuchen, die fehlenden Voraussetzungen zu erfüllen oder einen anderen Titel zu beantragen. Die Ausländerbehörden arbeiten in einigen Städten langsam, was dir eventuell Zeit gibt, du solltest aber vorbereitet sein, spätestens nach Erhalt der Anhörung Nachweise zu den Voraussetzungen vorzulegen oder einen neuen Antrag zu stellen. Wenn du unsicher bist, suche eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
    • Anhörung bereits erhalten: Beantrage dringend einen Aufenthaltstitel, dessen Voraussetzungen du erfüllst. Beantrage eventuell einen Fristverlängerung zur Vorlage der Nachweise. Suche hierzu wenn möglich zeitnah anwaltliche Hilfe.
  • Wechsel deines Aufenthaltsstatus: Du kannst nach Beantragung eines Aufenthaltstitels einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Prüfe, welchen Aufenthaltstitel du beantragen kannst. Schreib der Behörde, ob dieser Antrag zusätzlich gestellt wird, den bereits gestellten Antrag ersetzt oder hilfsweise für den Fall gestellt wird, dass der andere Antrag abgelehnt wird.
  • Sorge vor Abschiebung: Dein Aufenthalt ist nach Ablauf des Aufenthaltstitels vorläufig legal. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, giltst du jedoch als ausreisepflichtig. Prüfe, wie du vorher die fehlenden Voraussetzungen erfüllen kannst oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen kannst, um dies zu vermeiden.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Alle Rechte deines Aufenthaltstitels, auch die Arbeitserlaubnis und der Anspruch auf Sozialleistungen, bleiben nach Ablauf vorläufig gültig (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne). Lege als Nachweis deinen Antrag oder Terminbuchung vor und verweise auf § 81 AufenthG. Bedenke, dass die Rechte erlöschen, wenn dein Antrag abgelehnt wird.
  • Reise ins Ausland: Du kannst, während dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, verreisen, solange du vor dem Tag des Ablaufs zurückkehrst. Mit einer Fiktionsbescheinigung kannst du grundsätzlich auch nach Ablauf des Titels reisen. Längere Reisen solltest du aber vermeiden, da dein Antrag abgelehnt werden könnte und die Fiktion dadurch sofort endet.
Fall 3

Antrag auf Aufenthaltstitel wurde abgelehnt

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Mit dem Erhalt des Ablehnungsbescheids wirst du normalerweise ausreisepflichtig. Dein Aufenthalt ist eventuell nur noch für die Dauer der Widerspruchsfrist von 30 Tagen rechtmäßig. Die Behörde kann dir eine Frist setzen, innerhalb der du das Land verlassen musst. Du solltest sofort anwaltliche Hilfe suchen, da deine Fristen kurz sind und Fehler schwerwiegende Folgen haben können.
  • Widerspruch oder Klage: Du kannst gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Das Widerspruchs- und Klageverfahrens haben normalerweise keine aufschiebende Wirkung, du bleibst ausreisepflichtig. Du kannst jedoch einen Eilantrag auf Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen. Wenn das Gericht den Antrag annimmt, ist dein Aufenthalt während des Klageverfahrens vorläufig legal.
  • Wechsel deines Aufenthaltsstatus: Wenn du ausreisepflichtig bist, kannst du in vielen Fällen keinen neuen Aufenthaltstitel im Inland mehr beantragen (mögliche Ausnahme: Anspruch auf einen humanitären Aufenthaltstitel gem. §§22-26 oder in Deutschland lebenden Kindern oder Ehegatten). Wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung angeordnet hat, ist dein Aufenthalt vorläufig legal und das Beantragen eines neuen Titels kann möglich sein.
  • Duldung oder Asylantrag: Wenn eine Ausreise unmöglich ist, kann die Behörde eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ausstellen. Du musst hierzu Nachweise vorlegen, wie beispielsweise eine Passlosigkeit, eine Reiseunfähigkeit durch ein Attest von einem Facharzt oder das Bestehen von Lebensgefahr in deinem Heimatland. Theoretisch möglich ist außerdem, einen Asylantrag zu stellen. Während der Prüfung des Asylantrags wirst du nicht abgeschoben (eventuell Umverteilung in ein anderes Bundesland und Wohnauflage).
  • Sorge vor Abschiebung: Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, besteht die Gefahr, dass du abgeschoben wirst, sobald deine Ausreisefrist abgelaufen ist. Es droht keine Abschiebung, wenn du gegen den Ablehnungsbescheid klagst und das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung anordnet.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten: Mit der Ablehnung deines Antrags (oder bei Ende der Widerspruchsfrist nach 30 Tagen) erlischt dein Recht zu arbeiten. Wenn du weiterarbeitest, begehst du eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Während des Widerspruchs- oder Klageverfahrens kannst du weiterarbeiten, wenn vom Gericht aufschiebende Wirkung angeordnet wurde.
  • Sozialleistungen: Mit der Ablehnung deines Antrags erlischt eventuell dein Anspruch auf Sozialleistungen. Bei Mittellosigkeit kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Sozialamt bestehen.
  • Reise ins Ausland: Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, kannst du nicht mehr ins Ausland reisen und dann wieder nach Deutschland einreisen. Deine Fiktionsbescheinigung hat ihre Gültigkeit verloren. Auch wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung beschlossen hat, ist Reisen häufig nicht möglich.
Fall 4

Kein nachweisbarer Antrag gestellt (Voraussetzungen erfüllt)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Dein Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab. Weil du keinen neuen Antrag oder Termin vorweisen kannst, besteht die Gefahr, nach Ablauf des Aufenthaltstitels ausreisepflichtig zu werden. Das musst du verhindern:
    • Stelle vor Ablauf einen nachweisbaren Antrag oder buche einen Termin: In manchen Städten ist das online möglich. Schicke ansonsten deinen Antrag per Einschreiben oder Fax. Bei Fragen zur nachweisbaren Antragstellung lies unsere Anleitung oder suche eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
    • Antragstellung: Wenn du den Antrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels gestellt hast, bleibt dein Aufenthalt vorläufig gültig, bis über deinen Antrag entschieden wurde (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne, in § 81 AufenthG geregelt).
    • Keine Antragstellung: Wenn du vor Ablauf des Titels keinen Antrag stellst, endet dein legaler Aufenthalt und du wirst ausreisepflichtig. Dann kannst du in manchen Fällen keinen neuen Aufenthaltstitel mehr im Inland beantragen.
  • Ablauf der Karte: Falls nur die Karte abläuft (“Karte gültig bis”), weil dein Pass abläuft, aber der Aufenthaltstitel noch länger gültig ist (“Titel gültig bis”), musst du nur den Titel übertragen lassen. Dies ist in manchen Städten, wie Berlin, im Bürgeramt möglich. (In dem Fall besteht keine Gefahr, ausreisepflichtig zu werden.)
  • Verlängerung deines Aufenthaltsstatus: Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und rechtzeitig einen Antrag stellst oder Termin buchst, erhältst du eine Verlängerung. Lange Bearbeitungszeit bedeutet meistens nicht, dass es inhaltliche Probleme gibt.
  • Sorge vor Abschiebung: Wenn du rechtzeitig einen nachweisbaren Antrag stellst und die Vorraussetzungen erfüllst, besteht keine Gefahr einer Abschiebung.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Solange dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, behältst du alle Rechte, auch die bestehende Arbeitserlaubnis und den Anspruch auf Sozialleistungen. Sobald der Titel abläuft und du keinen Antrag gestellt hast, erlöschen diese Rechte.
  • Reise ins Ausland: Wenn dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, kannst du verreisen, solange du vor dem Tag des Ablaufs zurückkehrst. Wenn dein Titel abgelaufen ist und du keinen Antrag gestellt hast, kannst du nicht mehr legal nach Deutschland einreisen.
Fall 5

Kein nachweisbarer Antrag gestellt (Voraussetzungen fraglich)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Dein Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab. Weil du keinen neuen Antrag oder Termin vorweisen kannst, besteht die Gefahr, nach Ablauf des Aufenthaltstitels ausreisepflichtig zu werden. Das musst du verhindern:
    • Stelle vor Ablauf einen nachweisbaren Antrag oder buche einen Termin, auch wenn Nachweise fehlen. In manchen Städten ist das online möglich. Schicke ansonsten deinen Antrag per Einschreiben oder Fax. Bei Fragen zur nachweisbaren Antragstellung lies unsere Anleitung oder suche eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
    • Antragstellung: Wenn du den Antrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels gestellt hast, bleibt dein Aufenthalt vorläufig gültig, bis über deinen Antrag entschieden wurde (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne, in § 81 AufenthG geregelt). Dies gibt dir Zeit, um fehlende Nachweise zu besorgen oder eine anderen Aufenthaltstitel zu beantragen. (In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Antrag so spät wie möglich zu stellen, aber in jedem Fall vor Ablauf deines Aufenthaltstitels.)
    • Keine Antragstellung: Wenn du vor Ablauf des Titels keinen Antrag stellst, endet dein legaler Aufenthalt und du wirst ausreisepflichtig. Dann kannst du in manchen Fällen keinen neuen Aufenthaltstitel mehr im Inland beantragen. Daher ist es besser, rechtzeitig einen Antrag zu stellen (auch bei fehlenden Nachweisen).
  • Verlängerung deines Aufenthaltsstatus: Wenn du keine Nachweise für alle erforderlichen Voraussetzungen vorlegst, wird die Ausländerbehörde dir eine Anhörung (Ankündigung der beabsichtigten Ablehnung) per Brief senden und dann deinen Antrag in einem Bescheid (formeller Brief) ablehnen. Mit dem Erhalt des Ablehnungsbescheids endet die vorläufige Gültigkeit deines Aufenthaltstitels und du giltst als ausreisepflichtig. Da die Bearbeitungszeit in einigen Städten lang sein kann, hast du möglicherweise zusätzliche Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen. Du solltest aber vorbereitet sein, spätestens nach Erhalt der Anhörung Nachweise zu den Voraussetzungen vorzulegen oder einen neuen Antrag zu stellen. Wenn du unsicher bist, suche eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
  • Wechsel deines Aufenthaltsstatus: Du kannst vor Ablauf deines Aufenthaltstitels auch einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn du nicht weißt, welchen Aufenthaltstitel du erhalten kannst, beantrage eventuell vorläufig die Verlängerung des bestehenden Titels.
  • Sorge vor Abschiebung: Wenn du noch rechtzeitig einen nachweisbaren Antrag stellst, bleibt dein Aufenthalt vorläufig legal. Wenn dein Antrag mit einem Bescheid abgelehnt wird, giltst du jedoch als ausreisepflichtig. Prüfe, wie du vorher die fehlenden Voraussetzungen erfüllen kannst oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen kannst, um dies zu vermeiden.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Solange dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, behältst du alle Rechte, auch die bestehende Arbeitserlaubnis und den Anspruch auf Sozialleistungen. Sobald der Titel abläuft und du keinen Antrag gestellt hast, erlöschen diese Rechte. Wenn du einen Antrag stellt, bleiben die Rechte vorläufig gültig, erlöschen aber, wenn dein Antrag mit einem Bescheid abgelehnt wurde.
  • Reise ins Ausland: Solange dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, kannst du verreisen, solange du vor dem Tag des Ablaufs zurückkehrst. Wenn dein Titel abgelaufen ist und du keinen Antrag gestellt hast, kannst du nicht mehr legal nach Deutschland einreisen.
Fall 6

Aufenthaltstitel noch mehr als 3 Monate gültig (Voraussetzungen erfüllt)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Dein Aufenthaltstitel hat noch mehr als 90 Tage Gültigkeit. Die Behörden empfehlen meistens, frühestens 3 Monate vor Ablauf eine Verlängerung zu beantragen. Selbst wenn der Antrag nicht vor Ablauf deines Aufenthaltstitels bearbeitet wird, bleibt dein Aufenthalt gültig, bis die Ausländerbehörde über den Antrag entschieden hat (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne, in § 81 AufenthG geregelt).
  • Ablauf der Karte: Falls nur die Karte abläuft (“Karte gültig bis”), weil dein Pass abläuft, aber der Aufenthaltstitel noch länger gültig ist (“Titel gültig bis”), musst du nur den Titel übertragen lassen. Dies ist in manchen Städten, wie Berlin, im Bürgeramt möglich.
  • Verlängerung deines Aufenthaltsstatus: Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, erhältst du eine Verlängerung. Lange Bearbeitungszeit bedeutet meistens nicht, dass es inhaltliche Probleme gibt. Unsere Anleitung zeigt dir, was du tun kannst, wenn die Behörde nicht reagiert.
  • Wechsel deines Aufenthaltsstatus: Du kannst vor Ablauf deines Aufenthaltstitels auch einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Wenn du rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellst, leiben die Rechte deines Aufenthaltstitels auch nach Ablauf vorläufig gültig. Das gilt auch für die bestehende Arbeitserlaubnis und den Anspruch auf Sozialleistungen.
  • Reise ins Ausland: Du kannst, während dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, verreisen, solange du vor dem Tag des Ablaufs zurückkehrst. Wenn du eine Reise planst, die über das Ablaufdatum geht, musst du vorher eine Verlängerung deines Aufenthaltstitels und eine Fiktionsbescheinigung (Fortgeltung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG) beantragen. Diese ermöglicht in Kombination mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel die legale Wiedereinreise nach Deutschland. Bei Reisen außerhalb des Schengenraums solltest du eventuell mit der Airline und dem Zielland klären, ob auch diese die Dokumente akzeptieren.
Fall 7

Aufenthaltstitel noch mehr als 3 Monate gültig (Voraussetzungen fraglich)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Dein Aufenthaltstitel ist noch gültig. Der Wegfall der Voraussetzungen (z.B. Ehescheidung, Verlust des Jobs, Abbruch des Studiums) hat nicht zur Folge, dass dein Aufenthaltstitel sofort ungültig wird. Dein Aufenthalt bleibt legal. Allerdings sind du oder dein Arbeitgeber eventuell verpflichtet, die Ausländerbehörde zu informieren.
  • Meldepflicht und möglicher Widerruf: Prüfe, ob dein Aufenthaltstitel (Nebenbestimmung oder Zusatzblatt) dich zur Meldung bestimmter Änderungen verpflichtet. Diese solltest du der Ausländerbehörde schriftlich mitteilen. Es ist zu empfehlen, der Ausländerbehörde auch deine geplanten nächsten Schritte mitzuteilen (z.B. Suche nach einer neuen Arbeit oder einem neuen Studiengang). Die Ausländerbehörde kann unterschiedlich reagieren:
    • Keine Reaktion: Die Behörde lässt sich Zeit und reagiert vorerst nicht. Dein Aufenthaltstitel bleibt bis zum Ablaufdatum gültig.
    • Aufforderung zur Stellungnahme: Die Behörde fordert dich in einem Brief auf, die Situation zu erklären. Sie kann dir eine Frist setzen, um die Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. eine Arbeit zu finden. Beantrage bei Bedarf eine Fristverlängerung. Dein Aufenthaltstitel ist auch nach Ablauf dieser Frist gültig, nun droht jedoch eine Anhörung und Widerruf.
    • Anhörung und Widerruf: Die Behörde kann dir eine Anhörung (Ankündigung des beabsichtigten Widerrufs) per Brief senden und anschließend einen Widerruf des Aufenthaltstitels in einem Bescheid (formeller Brief). Nach Erhalt der Anhörung suche wenn möglich dringend anwaltliche Hilfe.
  • Rechtzeitige Antragstellung: Stelle spätestens vor Ablauf deines Aufenthaltstitels einen nachweisbaren Antrag oder buche einen Termin, auch wenn Nachweise fehlen (eventuell so spät wie möglich, aber vor Ablauf des Aufenthaltstitels). Du musst dies sowohl dann machen, wenn du die Ausländerbehörde von Änderungen informiert hast, als auch wenn du nicht informiert hast. Dein Aufenthalt bleibt dann gültig, bis über deinen Antrag entschieden wurde. Wenn du keine Nachweise vorlegst, wird die Ausländerbehörde dir eine Anhörung (Ankündigung der beabsichtigten Ablehnung) per Brief senden und dann deinen Antrag in einem Bescheid (formeller Brief) ablehnen. Mit dem Erhalt des Ablehnungsbescheids endet die vorläufige Gültigkeit deines Aufenthaltstitels und du wirst ausreisepflichtig. Da die Bearbeitungszeit in einigen Städten lang sein kann, hast du möglicherweise zusätzliche Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen.
  • Wechsel deines Aufenthaltsstatus: Prüfe, welchen alternativen Aufenthaltstitel du beantragen kannst, wenn die Voraussetzungen deines aktuellen Aufenthaltstitels nicht mehr erfüllt sind. Du kannst den Antrag für einen anderen Aufenthaltstitel stellen, bevor dein aktueller Aufenthaltstitel abläuft oder widerrufen wird oder nachdem du die Verlängerungsantrag deines aktuellen Aufenthaltstitel gestellt hast und über diesen noch nicht entschieden wurde.
  • Sorge vor Abschiebung: Solange dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, droht keine Abschiebung. Wenn die Behörde deinen Titel jedoch widerruft oder du nach Ablauf keine Verlängerung beantragst, wirst du ausreisepflichtig. Prüfe, wie du vorher die fehlenden Voraussetzungen erfüllen kannst oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen kannst, um dies zu vermeiden.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Die Rechte aus deinem aktuellen Aufenthaltstitel bleiben bis zum Ablaufdatum oder bis zu einem eventuellen Widerruf des Titels gültig. Das gilt auch für deine Arbeitserlaubnis und den Anspruch auf Sozialleistungen. Du kannst also weiterhin legal arbeiten und Leistungen beziehen.
  • Reise ins Ausland: Da dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, kannst du verreisen. Achte darauf, dass du vor dem Ablauf deines Titels zurückkehrst. Wenn dein Titel jedoch vorzeitig widerruft, verlierst du auch das Recht auf die Wiedereinreise.
Fall 8

Aufenthaltstitel ist abgelaufen (Ausreisepflicht)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Wenn dein befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen ist und du keinen Nachweis über eine rechtzeitige Antragstellung auf Verlängerung hast, bist du nicht mehr legal in Deutschland und ausreisepflichtig. Deine Rechte und die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen, sind eingeschränkt. Du solltest daher sofort anwaltliche Hilfe suchen und folgende Möglichkeiten prüfen:
    • Antragstellung beweisen: Falls du vor Ablauf einen Antrag (z. B. eine E-Mail-Terminanfrage) gestellt hast, lege dies der Behörde sofort vor. In diesem Fall bist du eventuell nicht ausreisepflichtig.
    • Nachgeholter Antrag mit Fortgeltungsfiktion: Wenn du den Antrag kurze Zeit nach Ablauf nachholst, alle Voraussetzungen erfüllst und wichtige Gründe für die Verspätung nennen kannst, kannst du die Fortgeltung deines alten Aufenthaltstitels beantragen (§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG).
    • Gerichtlicher Rechtsschutz: Du kannst mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht einen Eilantrag stellen, um eine Ausreisefrist oder Abschiebungsanordnung zu stoppen.
    • Aus- und Wiedereinreise: Wenn du ausreisepflichtig bist, für dich Visumfreiheit gilt und kein Wiedereinreiseverbot gilt, kannst du eventuell den Schengen-Raum verlassen und wieder legal einreisen. Prüfe dies vorab mit anwaltlicher Hilfe.
    • Andere Aufenthaltstitel: In bestimmten Fällen (z. B. bei humanitären Gründen oder Familienbeziehung zu einem in Deutschland lebenden Kind) kann ein Aufenthaltstitel auch trotz Ausreisepflicht beantragt werden (z.B., wenn ein Visumsverfahrens als unzumutbar angesehen wird).
    • Duldung oder Asylantrag: Wenn eine Ausreise unmöglich ist, kann die Behörde eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ausstellen. Du musst hierzu Nachweise vorlegen, wie beispielsweise eine Passlosigkeit, eine Reiseunfähigkeit durch ein Attest von einem Facharzt oder das Bestehen von Lebensgefahr in deinem Heimatland. Theoretisch möglich ist außerdem, einen Asylantrag zu stellen. Während der Prüfung des Asylantrags wirst du nicht abgeschoben (eventuell Umverteilung in ein anderes Bundesland und Wohnauflage).
  • Sorge vor Abschiebung: Wenn die Behörde deine Ausreise angeordnet hat, besteht die Gefahr, dass du abgeschoben wirst, sobald deine Ausreisefrist abgelaufen ist. Es droht keine Abschiebung, wenn dir das Verwaltungsgericht Rechtsschutz gewährt.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Dein Recht zu arbeiten und dein Anspruch auf Sozialleistungen erlöschen mit Ablauf deines Aufenthaltstitels. Bei Mittellosigkeit kann ein Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehen.
  • Reise ins Ausland: Wenn dein Aufenthaltstitel abgelaufen ist, kannst du meistens nicht ins Ausland reisen und wieder nach Deutschland zurückkehren.
Fall 9

Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeit (Dokument läuft ab)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Dein Aufenthaltsstatus: Die Niederlassungserlaubnis, die Aufenthaltskarte-EU und die Daueraufenthaltskarte-EU sind Dokumente, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweisen. Der Ablauf deiner Aufenthaltskarte ändert nichts an deinem legalen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ablauf deiner elektronischen Aufenthaltskarte (eAT): Auch nach Ablauf deiner Aufenthaltskarte bleibt dein Aufenthaltsrecht gültig. Du solltest eine neue Karte beantragen. Dies kann vor Ablauf oder nach Ablauf der Aufenthaltskarte erfolgen. Den Antrag stellst du bei der Ausländerbehörde.
  • Übertragung in neuen Pass: Wenn die Daten “Karte gültig bis” und “Titel gültig bis” abweichen, weil dein Pass abläuft, musst du nur den Titel übertragen lassen. Dies ist in manchen Städten, wie Berlin, im Bürgeramt möglich.
  • Keine Gefahr der Abschiebung: Da dein Aufenthaltsrecht nicht abläuft, bist du weiterhin legal in Deutschland. Es besteht keine Gefahr einer Abschiebung, auch nicht nach Ablauf der Karte.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten: Deine Arbeitserlaubnis bleibt auch mit einer abgelaufenen eAT-Karte gültig. Dein Arbeitgeber hat keinen Grund, dich zu freizustellen, nur weil die Karte abgelaufen ist. Sollte es zu Nachfragen kommen, informiere deinen Arbeitgeber über die Situation und weise darauf hin, dass du eine neue Karte beantragt hast.
  • Sozialleistungen: Wenn du Anspruch auf Sozialleistungen hast, behältst du diesen auch bei abgelaufener eAT-Karte. Sollten die Sozialbehörden diesbezüglich Bedenken äußern, weise sie auf die Rechtslage hin.
  • Reise ins Ausland: Du kannst verreisen, solange du vor dem Ablauf deiner Aufenthaltskarte zurückkehrst. Mit einer abgelaufenen Karte könnten jedoch Fluggesellschaften und Grenzkontrollen die Beförderung oder Einreise verweigern. Wenn du eine Reise antreten musst, bevor du die neue Karte erhältst, wende dich an die Ausländerbehörde, um zu klären, welche Dokumente du für die Wiedereinreise benötigst.
Fall 10

Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeit (Status in Gefahr)

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Dein Aufenthaltsstatus: Die Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeit ist dauerhaft, kann aber unter bestimmten Umständen entzogen werden:
    • Auslandsaufenthalt: Deine Niederlassungserlaubnis erlischt automatisch, wenn du dich länger als sechs Monate am Stück im Ausland aufhältst. Die Daueraufenthaltskarte-EU erlischt, wenn du dich länger als zwei Jahre außerhalb der EU aufhältst. Ausnahmen sind möglich, wenn die Ausländerbehörde einer Abwesenheit vorher zugestimmt hat.
    • Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe: EU-Bürger, die seit weniger als fünf Jahren in Deutschland leben, nicht erwerbstätig sind und über einen längeren Zeitraum auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind, können ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Arbeitslosengeld und aufstockende Sozialleistungen gefährden den Status meistens nicht.
    • Ende der Familienbeziehung: Für Familienangehörige aus Drittstaaten erlischt die Aufenthaltskarte-EU, wenn die familiäre Beziehung zum EU-Bürger endet und die gesetzlichen Voraussetzungen für den eigenen Verbleib nicht erfüllt sind.
    • Schwerwiegende Straftat: Bei einer gravierenden Straftat, die die öffentliche Ordnung gefährdet, kann der Aufenthaltsstatus entzogen werden.
  • Handlungsempfehlungen: Recherchiere, ob einer der Gründe möglicherweise zutrifft. Lege der Behörde mögliche Nachweise vor, beispielsweise für deine Erwerbstätigkeit. In den meisten Fällen ist eine anwaltliche Beratung sehr zu empfehlen, da die Regelungen kompliziert sind.
  • Sorge vor Abschiebung: Dein Aufenthalt ist legal, bis dein Aufenthaltsstatus rechtskräftig entzogen wird. Die Ausländerbehörde wird dir zunächst eine Anhörung schicken. Danach kann ein Bescheid über den Entzug ausgestellt werden, gegen den du vor Gericht klagen kannst. In einigen Fällen ist auch die Beantragung eines anderen Aufenthaltsstatus möglich. Daher besteht meistens keine unmittelbare Abschiebegefahr.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten: Solange dein Aufenthaltsstatus nicht entzogen wurde, kannst du weiterhin arbeiten.
  • Sozialleistungen: Jobcenter und Sozialämter prüfen bei EU-Bürgern eigenständig, ob die Voraussetzungen der Freizügigkeit vorliegen. Wird die Leistung zu Unrecht nicht gewährt, solltest du deine Aufenthaltsberechtigung belegen und gegebenenfalls eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Reise ins Ausland: Solange dein Aufenthaltsstatus nicht entzogen wurde, kannst du verreisen. Bei ungeklärten Fragen bezüglich deines Aufenthaltsstatus solltest du längere Auslandsreisen jedoch vermeiden, bis deine Situation geklärt ist.
Fall 11

Ablaufen von Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Rechtzeitige Verlängerung beantragen: Du solltest die Verlängerung deiner Aufenthaltsgestattung oder Duldung frühzeitig bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn dein Asylverfahren noch läuft oder die Gründe für die Aussetzung deiner Abschiebung weiterhin bestehen, wird dein Dokument verlängert.
  • Ablauf deines Aufenthaltsstatus: Wenn dein Dokument abläuft, obwohl du dich rechtzeitig um einen Termin bemüht hast, ändert sich dein rechtlicher Aufenthaltsstatus in der Regel nicht. Dein Aufenthalt gilt weiterhin als gestattet oder geduldet. Allerdings hast du ohne ein gültiges Dokument keinen Nachweis. Das kann zu Problemen bei Kontrollen, mit deinem Arbeitgeber und beim Sozialamt führen. Bewahre deine Terminbuchung oder Anfrage auf, um sie als Nachweis vorlegen zu können. Suche die Ausländerbehörde möglichst schnell auf, um das Dokument verlängern zu lassen.
  • Sorge vor Abschiebung:
    • Ablaufende Aufenthaltsgestattung: Du bist vor einer Abschiebung geschützt, bis über deinen Asylantrag endgültig entschieden wurde.
    • Ablaufende Duldung: Eine Abschiebung findet nicht statt, solange die Gründe für die Duldung unverändert bestehen. Diese Gründe werden jedoch regelmäßig von der Ausländerbehörde überprüft. Wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass die Abschiebungshindernisse entfallen sind, wird die Duldung nicht verlängert und die Abschiebung könnte eingeleitet werden.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten: Die meisten Arbeitserlaubnisse sind an die Duldung oder Aufenthaltsgestattung geknüpft. Wenn dieses Dokument abläuft, erlischt deine Arbeitserlaubnis und du darfst nicht weiterarbeiten. Auch wenn deine Arbeitserlaubnis unabhängig von der Gültigkeit des Dokuments ausgestellt wurde, verlangen viele Arbeitgeber eine gültige Bescheinigung über deinen Aufenthaltsstatus.
  • Sozialleistungen: Dein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bleibt bestehen, solange der rechtliche Status fortbesteht. Allerdings kann es zu Problemen bei der Leistungszahlung kommen, da die Sozialämter oft ein gültiges Dokument als Nachweis fordern.
  • Reise ins Ausland: Mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind Auslandsreisen nicht erlaubt. Eine unerlaubte Ausreise kann zum Erlöschen des Status führen.
Fall 12

Visumsfreie Einreise oder Schengen-Besuchsvisum für 90 Tage

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Verlängerung des Aufenthaltes nur in Ausnahmen: Ein Visum für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen kann in den meisten Fällen nicht verlängert werden. Diese theoretischen Möglichkeiten für eine Verlängerung bestehen:
    • Höhere Gewalt oder Reiseunfähigkeit: Wenn deine Rückreise z.B. wegen Flugausfällen oder Erkrankung nachweislich unmöglich ist, kannst du eine Verlängerung des Kurzaufenthalts bei der Behörde beantragen. Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, in jedem Fall vor Ablauf deines Visums.
    • Beantragung im Ausland (Visumsverfahren): Willst du einen langfristigen Aufenthaltstitel beantragen, musst du hierzu in der Regel zunächst ausreisen und den Antrag bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland stellen. Mit dem dann ausgestelltem nationalen Visum kannst du wieder einreisen.
    • Beantragung im Inland: In Ausnahmefällen kann eine Beantragung in Deutschland möglich sein. Dies gilt, wenn das Visumsverfahren im Ausland als unzumutbar gilt, etwa bei einer Familienbeziehung zu einem in Deutschland lebenden Kind. Es kann auch der Fall sein, wenn ein Angebot für eine Fachkrafttätigkeit oder einen Studienplatz nach deiner Einreise entstanden ist und ein gesetzlicher Anspruch auf den Aufenthaltstitel besteht. Für Staatsbürger einiger Länder, wie z.B. Brasilien, gibt es außerdem besondere Ausnahmen. Aufgrund der hohen Anforderungen ist in diesen Fällen meist anwaltliche Hilfe erforderlich.
    • Duldung oder Asylantrag: Wenn eine Ausreise unmöglich ist, kann die Behörde eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ausstellen. Du musst hierzu Nachweise vorlegen, wie beispielsweise eine Passlosigkeit, eine Reiseunfähigkeit durch ein Attest von einem Facharzt oder das Bestehen von Lebensgefahr in deinem Heimatland. Theoretisch möglich ist außerdem, einen Asylantrag zu stellen. Während der Prüfung des Asylantrags wirst du nicht abgeschoben (eventuell Umverteilung in ein anderes Bundesland und Wohnauflage).
  • Mögliche Folgen eines illegalen Aufenthalts: Wenn du ohne Erlaubnis der Behörde über deinen Ablaufdatum in Deutschland bleibst, wirst du ausreisepflichtig und du könntest abgeschoben werden. Zukünftige Visa-Anträge für Schengen-Staaten können aufgrund des Verstoßes gegen die Einreisebestimmungen erschwert oder abgelehnt werden.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Mit der visumfreien Einreise oder einem Schengen-Besuchsvisum besteht kein Recht, zu arbeiten oder Sozialleistungen zu erhalten.
  • Reise ins Ausland: Du kannst mit dem Kurzzeitvisum während der Gültigkeit im Schengen-Raum reisen. Wenn dein Visum für mehrfache Einreisen (MULT) ausgestellt wurde, kannst du den Schengen-Raum während der Gültigkeit verlassen und wieder einreisen. Wenn du im Inland eine Verlängerung deines Aufenthalts beantragst, solltest du nicht ins Ausland reisen.
Fall 13

Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates oder privilegierte Staatsbürger

Unverbindliche Einschätzung basierend auf deinen Angaben:

Dein Aufenthaltsstatus
  • Beantragung eines langfristigen Aufenthaltstitels: Du hast die Möglichkeit, im Inland einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Prüfe, welcher Aufenthaltszweck für dich in Frage kommt (für Studium, Sprachkurs, Arbeitssuche etc.) und ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
    • Rechtzeitige Antragstellung: Stelle vor Ablauf deines Visums einen nachweisbaren Antrag oder buche einen Termin. In manchen Städten ist das online möglich. Schicke ansonsten ein Einschreiben oder Fax. Wenn du den Antrag rechtzeitig gestellt hast, bleibt dein Aufenthalt in Deutschland vorläufig erlaubt, bis über deinen Antrag entschieden wurde (mit Fiktionsbescheinigung oder ohne, in § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG geregelt).
    • Antragsprüfung: Die Ausländerbehörde prüft, ob du alle Voraussetzungen erfüllst. Sollten Nachweise fehlen, wird sie dich in einem Schreiben oder in einer Anhörung darüber informieren. Da die Bearbeitungszeiten in einigen Städten lang sein können, hast du möglicherweise zusätzliche Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, auch wenn Nachweise fehlen (eventuell so spät wie möglich, aber vor Ablauf des Visums).
    • Verspätete Antragstellung: Wenn du vor Ablauf des Visums keinen Antrag stellst, wirst du ausreisepflichtig. Du kannst in diesem Fall auch noch verspätet einen Aufenthaltstitel beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde giltst du dann als geduldet (§ 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG geregelt).
  • Höhere Gewalt oder Reiseunfähigkeit: Wenn deine Rückreise z.B. wegen Flugausfällen oder Erkrankung nachweislich unmöglich ist, kannst du eine Verlängerung des Kurzaufenthalts bei der Behörde beantragen. Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, in jedem Fall vor Ablauf deines Visums.
  • Mögliche Folgen eines illegalen Aufenthalts: Wenn du ohne Erlaubnis der Behörde über deinen Ablaufdatum in Deutschland bleibst, wirst du ausreisepflichtig. Zukünftige Visa-Anträge für Schengen-Staaten können dadurch erschwert oder abgelehnt werden.
Arbeiten, Sozialleistungen und Reisen
  • Arbeiten und Sozialleistungen: Mit der visumfreien Einreise oder einem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates hast du kein Recht, in Deutschland zu arbeiten oder Sozialleistungen zu erhalten. Auch eine Fiktionsbescheinigung ändert dies nicht. Erst mit dem bewilligten Aufenthaltstitel darfst du eine Arbeit aufnehmen.
  • Reise ins Ausland: Du kannst während der Gültigkeit deines Visums im Schengen-Raum reisen. Wenn dein Visum für mehrfache Einreisen (MULT) ausgestellt wurde, kannst du den Schengen-Raum während der Gültigkeit verlassen und wieder einreisen. Nach Ablauf deines Visums kannst du nicht ins Ausland reisen. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG erlaubt keine Wiedereinreise nach Deutschland.