Was kann ich tun, wenn ich die Asylentscheidung bekomme?

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Erfahre in 5 Schritten, was du tun kannst, wenn du die Entscheidung deines Asylverfahrens bekommst. Auf einen Blick:

  • Du bekommst die Entscheidung meistens 6 bis 12 Monate, nachdem du den Asylantrag gestellt hast.
  • Überlege, ob du vor Gericht klagen willst. Suche ein Anwaltsbüro für Hilfe.
  • Mit einer positiven Entscheidung bekommst du einen neuen Aufenthaltstitel.

Dieser Ratgeber gilt nicht für Dublin-Entscheidungen.1Dublin-Entscheidung bekommen Personen, wenn eventuell ein anderes europäisches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Wenn im Bescheid “Ablehnung als unzulässig.” steht, ist es eventuell eine Dublin-Entscheidung, für die dieser Ratgeber nicht gilt.

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1. Bekomme die Entscheidung deines Asylantrags

  • Du bekommst meistens 6-12 Monate, nachdem du den Asylantrag gestellt hast, die Entscheidung.3Die Entscheidung heißt auch “Bescheid”. Weitere Informationen  zum Asylverfahren. Manchmal dauert es länger. Du bekommst die Entscheidung meistens in einem gelben Umschlag.4Briefe, die mit “förmlicher Zustellung” verschickt werden, haben meistens einen gelben Umschlag. In dem Brief steht “Bescheid”.
  • Wenn du mit der Entscheidung einverstanden bist, ist dein Asylverfahren abgeschlossen. Wenn nicht, kannst du vor Gericht klagen.5Die Klage kann nur in einer kurzen Frist gestellt werden (siehe Schritt 4).
2. Informiere dich über deine Asylentscheidung

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  • Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung6Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt” oder “Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt, Asylberechtigung wird anerkannt”. (guter Status):
    Klick für Details.
    • Die Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung7Flüchtlingseigenschaft (weitere Informationen) und Asylberechtigung (weitere Informationen) sind zwei Status mit unterschiedlichen Gesetzen. Sie geben dir jedoch die gleichen Rechte und Möglichkeiten. Sie haben für dich meistens keinen Unterschied. bekommen Personen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden.8Wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
    • Du bekommst einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre. Er wird anschließend verlängert, wenn dein Status nicht widerrufen wurde. Dies kann passieren, wenn sich die Situation in deinem Heimatland stark verändert hat.
    • Du kannst später leichter die Niederlassungserlaubnis kriegen.
    • Du bekommst einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
    • Du darfst arbeiten oder eine Ausbildung machen.
    • Du hast die Möglichkeit zur Familienzusammenführung.9Vielleicht ist kein Einkommen nötig.
  • Subsidiärer Schutz10Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt, subsidiärer Schutz wird zuerkannt”. (mittlerer Status):
    Klick für Details.
    • Subsidiären Schutz bekommen Personen, die in ihrer Heimat zum Beispiel wegen Krieg in Gefahr sind.11Subsidiären Schutz bekommen häufig Menschen aus Syrien (weitere Informationen).
    • Du bekommst einen Aufenthaltstitelfür 3 Jahre. Er wird anschließend verlängert, wenn dein Status nicht widerrufen wurde. Dies kann passieren, wenn sich die Situation in deinem Heimatland stark verändert hat.
    • Du darfst arbeiten oder eine Ausbildung machen.
    • Du hast mit Einschränkungen die Möglichkeit zur Familienzusammenführung.12Es ist eine Ermessensentscheidung. Die Anzahl der vergebenen Visa ist pro Monat limitiert.
  • Abschiebungsverbot13Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt, subsidiärer Schutz wird nicht zuerkannt, Abschiebungsverbote nach §60 liegen vor”. (mittlerer Status):
    Klick für Details.
    • Abschiebungsverbot bekommen Personen, die bei Rückkehr in die Heimat in Gefahr sind.14Abschiebungsverbot bekommen häufig Menschen aus Afghanistan (weitere Informationen).
    • Du bekommst einen Aufenthaltstitel für mindestens 1 Jahr. Er wird anschließend verlängert, wenn dein Abschiebungsverbot nicht widerrufen wurde. Dies kann passieren, wenn sich die Situation in deinem Heimatland stark verändert hat.
    • Du darfst arbeiten oder eine Ausbildung machen.
    • Du hast nur in wenigen Fällen die Möglichkeit zur Familienzusammenführung.15Meistens ist Einkommen nötig.
  • Ablehnung16Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt, subsidiärer Schutz wird nicht zuerkannt, Abschiebungsverbote nach §60 liegen nicht vor.” Vielleicht steht außerdem im Bescheid: “Ablehnung als offensichtlich unbegründet”. Wenn im Bescheid “Ablehnung als unzulässig.” steht, ist es eventuell eine Dublin-Entscheidung. Für diesen Fall gilt dieser Ratgeber nicht. (negative Entscheidung):
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    • Eine Ablehnung bedeutet, dass zum Beispiel keine starke Gefahr in deinem Heimatland gesehen wird.17Weitere Informationen. Wenn das BAMF zum Beispiel denkt, dass du nicht die Wahrheit gesagt hast, kannst du eine “offensichtlich unbegründete” Ablehnung bekommen.18Eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet bedeutet, dass du trotz rechtzeitiger Klageerhebung nur mit einem Eilantrag vor Gericht eine Abschiebung verhindern kannst.
    • Du bekommst die Aufforderung, Deutschland zu verlassen.19Zum Beispiel innerhalb von 30 Tagen. Wenn du nicht vor Gericht klagst oder die Klage abgelehnt wird, kannst du von der Polizei in deine Heimat abgeschoben werden.
    • Wenn gegen die Abschiebung Gründe sprechen, kannst du eine Duldung (oder vielleicht einen Aufenthaltstitel) bekommen.20Gründe sind zum Beispiel Gefahren in deiner Heimat, schwere Krankheit, fehlende Reisepässe, die Einheit der Familie. Du kannst auch eine Duldung bekommen, wenn du eine Ausbildung machst oder schon lange arbeitest. Mit der Duldung wird entschieden, dass eine Zeit lang keine Abschiebung durchgeführt wird. Weitere Informationen.
3. Überlege, ob du vor Gericht klagen willst

  • Überlege, ob du vor Gericht klagen willst, wenn du subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot bekommen hast. Die Hilfe von einem Anwaltsbüro kostet Geld, vielleicht gibt dir das Gericht jedoch einen besseren Status.21Frag eine Anwältin oder eine Anwalt, um die Chancen der Klage zu besprechen. Prüfe eine Klage besonders in diesen Fällen:
    • Du willst deine:n Ehepartner:in oder Kinder nach Deutschland bringen.22Die Flüchtlingseigenschaft würde dir die Familienzusammenführung leichter machen.
    • Du denkst keine guten Chancen zu haben, die Deutsch-B1-Prüfung zu machen oder ausreichende Arbeit oder Ausbildung zu finden.23Das gilt vielleicht für ältere Personen. Die Flüchtlingseigenschaft würde es dir dann leichter machen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
  • Wenn du eine Ablehnung bekommen hast, gibt dir eine Klage vor Gericht vielleicht die Chance, eine positive Entscheidung zu bekommen. Die Klage gibt dir außerdem Zeit, um deine Chancen auf einen langfristigen Aufenthalt unabhängig vom Asylverfahren zu verbessern, da du während des Verfahrens nicht abgeschoben werden darfst. Das Verfahren kann lange dauern.24Bei einer “offensichtlich unbegründeten” Ablehnung sind die Chancen vor Gericht reduziert. Sprich hierzu mit einer Anwält:in oder einem Anwalt. 
  • Du kannst vor Gericht klagen und die Klage später zurück ziehen. Deswegen ist es oft sinnvoll, zu klagen, auch wenn du unsicher bist. Wenn du die Frist verpasst, kannst du grundsätzlich nicht mehr klagen.
4. Klage vielleicht vor Gericht gegen den Bescheid

  • Um vor Gericht zu klagen, hast du 7 oder 14 Tage Zeit25Die genau Frist steht in der “Rechtsbehelfsbelehrung” am Ende des Bescheids., nachdem du den Bescheid bekommen hast.26Das Datum, an dem du den Bescheid bekommen hast, steht auf dem gelben Umschlag. Bewahre daher den Umschlag auf. In deinem Bescheid steht, bei welchem Gericht du klagen kannst.
  • Für die Klage ist es am besten einen Anwalt oder eine Anwältin zu suchen. Beginne sofort mit der Suche nach Anwaltsbüros. Wenn du Hilfe bei der Suche brauchst, frag eine Beratungsstelle.
  • Wenn du kein Anwaltsbüro findest, kannst du persönlich zum Gericht27Gehe zur Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts. Nimm eine Person mit, die deutsch spricht. gehen oder eine Nachricht per Brief oder Fax senden.28Die Nachricht muss vor Ablauf der Frist beim Gericht angekommen sein. Siehe hier für weitere Informationen und Vorlagen.Am besten suchst u dennoch schnell ein Anwaltsbüro suchen, um die Klage zu begründen.29Das Gericht braucht die Begründung spätestens 30 Tage nach der Zustellung des Bescheids. Als Begründung reicht es eventuell, wenn du dich vorerst auf deine Angaben im Asylverfahren beziehst.
  • Die Klage dauert oft zwischen 6 und 18 Monate. Manchmal dauert es auch mehrere Jahre, besonders wenn das Verfahren vor einem höheren Gericht weiter geht.
5. Bekomme deinen neuen Aufenthaltstitel

  • Wenn du einen positiven Bescheid hast, bekommst du einen neuen Aufenthaltstitel. Es kann mehrere Wochen bis zum Termin bei der Ausländerbehörde dauern.30Du kannst eine Nachricht per E-Mail, Fax oder Brief an die Ausländerbehörde schreiben und nachfragen, wann du den Aufenthaltstitel bekommst.
  • Wenn du deinen Aufenthaltstitel bekommen hast, darfst du ohne Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten und aus der Aufnahmeeinrichtung ausziehen.31Es besteht meistens weiterhin eine Verpflichtung, im selben Landkreis wohnen zu bleiben. Diese Verpflichtung fällt automatisch weg, wenn du zum Beispiel durch einen Job in einem anderen Landkreis deinen Lebensunterhalt sichern kannst. In anderen Fällen musst du einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der Ausländerbehörde stellen, bevor du umziehst. Um sicher zu sein, dass du umziehen darfst, kannst du in allen Fällen einen Antrag stellen.

Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie sowie der Rechtsanwältin Nora Ebeling realisiert (Stand Oktober 2024).
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Fußnoten
  • 1
    Dublin-Entscheidung bekommen Personen, wenn eventuell ein anderes europäisches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Wenn im Bescheid “Ablehnung als unzulässig.” steht, ist es eventuell eine Dublin-Entscheidung, für die dieser Ratgeber nicht gilt.
  • 2
    Beispiel
  • 3
    Die Entscheidung heißt auch “Bescheid”. Weitere Informationen  zum Asylverfahren.
  • 4
    Briefe, die mit “förmlicher Zustellung” verschickt werden, haben meistens einen gelben Umschlag. In dem Brief steht “Bescheid”.
  • 5
    Die Klage kann nur in einer kurzen Frist gestellt werden (siehe Schritt 4).
  • 6
    Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt” oder “Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt, Asylberechtigung wird anerkannt”.
  • 7
    Flüchtlingseigenschaft (weitere Informationen) und Asylberechtigung (weitere Informationen) sind zwei Status mit unterschiedlichen Gesetzen. Sie geben dir jedoch die gleichen Rechte und Möglichkeiten. Sie haben für dich meistens keinen Unterschied.
  • 8
    Wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
  • 9
    Vielleicht ist kein Einkommen nötig.
  • 10
    Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt, subsidiärer Schutz wird zuerkannt”.
  • 11
    Subsidiären Schutz bekommen häufig Menschen aus Syrien (weitere Informationen).
  • 12
    Es ist eine Ermessensentscheidung. Die Anzahl der vergebenen Visa ist pro Monat limitiert.
  • 13
    Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt, subsidiärer Schutz wird nicht zuerkannt, Abschiebungsverbote nach §60 liegen vor”.
  • 14
    Abschiebungsverbot bekommen häufig Menschen aus Afghanistan (weitere Informationen).
  • 15
    Meistens ist Einkommen nötig.
  • 16
    Im Bescheid steht zum Beispiel: “Flüchtlingseigenschaft wird nicht zuerkannt, Asylanerkennung wird abgelehnt, subsidiärer Schutz wird nicht zuerkannt, Abschiebungsverbote nach §60 liegen nicht vor.” Vielleicht steht außerdem im Bescheid: “Ablehnung als offensichtlich unbegründet”. Wenn im Bescheid “Ablehnung als unzulässig.” steht, ist es eventuell eine Dublin-Entscheidung. Für diesen Fall gilt dieser Ratgeber nicht.
  • 17
    Weitere Informationen.
  • 18
    Eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet bedeutet, dass du trotz rechtzeitiger Klageerhebung nur mit einem Eilantrag vor Gericht eine Abschiebung verhindern kannst.
  • 19
    Zum Beispiel innerhalb von 30 Tagen.
  • 20
    Gründe sind zum Beispiel Gefahren in deiner Heimat, schwere Krankheit, fehlende Reisepässe, die Einheit der Familie. Du kannst auch eine Duldung bekommen, wenn du eine Ausbildung machst oder schon lange arbeitest. Mit der Duldung wird entschieden, dass eine Zeit lang keine Abschiebung durchgeführt wird. Weitere Informationen.
  • 21
    Frag eine Anwältin oder eine Anwalt, um die Chancen der Klage zu besprechen.
  • 22
    Die Flüchtlingseigenschaft würde dir die Familienzusammenführung leichter machen.
  • 23
    Das gilt vielleicht für ältere Personen. Die Flüchtlingseigenschaft würde es dir dann leichter machen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
  • 24
    Bei einer “offensichtlich unbegründeten” Ablehnung sind die Chancen vor Gericht reduziert. Sprich hierzu mit einer Anwält:in oder einem Anwalt.
  • 25
    Die genau Frist steht in der “Rechtsbehelfsbelehrung” am Ende des Bescheids.
  • 26
    Das Datum, an dem du den Bescheid bekommen hast, steht auf dem gelben Umschlag. Bewahre daher den Umschlag auf. In deinem Bescheid steht, bei welchem Gericht du klagen kannst.
  • 27
    Gehe zur Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts. Nimm eine Person mit, die deutsch spricht.
  • 28
    Die Nachricht muss vor Ablauf der Frist beim Gericht angekommen sein. Siehe hier für weitere Informationen und Vorlagen.
  • 29
    Das Gericht braucht die Begründung spätestens 30 Tage nach der Zustellung des Bescheids. Als Begründung reicht es eventuell, wenn du dich vorerst auf deine Angaben im Asylverfahren beziehst.
  • 30
    Du kannst eine Nachricht per E-Mail, Fax oder Brief an die Ausländerbehörde schreiben und nachfragen, wann du den Aufenthaltstitel bekommst.
  • 31
    Es besteht meistens weiterhin eine Verpflichtung, im selben Landkreis wohnen zu bleiben. Diese Verpflichtung fällt automatisch weg, wenn du zum Beispiel durch einen Job in einem anderen Landkreis deinen Lebensunterhalt sichern kannst. In anderen Fällen musst du einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der Ausländerbehörde stellen, bevor du umziehst. Um sicher zu sein, dass du umziehen darfst, kannst du in allen Fällen einen Antrag stellen.