Was kann ich tun, wenn ich meinen Job verloren habe?

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Erfahre in 8 Schritten, was du tun musst, wenn du als Migrant:in deinen Job verloren oder gekündigt hast. Auf einen Blick: 

  • Wenn nötig, informiere die Ausländerbehörde, dass du deinen Job verloren hast.
  • Beantrage, wenn es möglich ist, Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld.
  • Suche einen neuen Job und frage, wenn nötig, die Ausländerbehörde um Erlaubnis.
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1. Musst du die Ausländerbehörde informieren?

  • Prüfe, ob du die Ausländerbehörde informieren musst, wenn du deinen Job oder Ausbildung verloren oder gekündigt hast.
    • Du musst meistens informieren, wenn du einen Aufenthaltstitel für einen Job hast.2Aufenthaltstitel nach §16a, 16d, 18a, 18b, 18g, 19c, 60c, 60d. Die Pflicht, die Ausländerbehörde zu informieren, steht in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels. Auch deine Firma muss die Ausländerbehörde informieren, wenn dein Aufenthaltstitel für einen bestimmten Job war. Wenn du die Ausländerbehörde nicht informierst, kannst du dennoch nach einem neuen Job suchen, solange die Ausländerbehörde deinen Aufenthaltstitel nicht widerruft.
    • Mit der Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel für Geflüchtete3Aufenthaltstitel nach §24, 25., als Familienangehörige:r4Aufenthaltstitel nach §30–36., bei einem Nebenjob5Wenn du einen Aufenthaltstitel zum Beispiel für ein Studium hast, und deinen Nebenjob verlierst. oder im Asylverfahren ist meistens keine Information nötig.6Bei einer Ausbildungsduldung (§60c) oder Beschäftigungsduldung (§60d) musst du die Ausländerbehörde informieren. Bei anderen Duldungen ist vielleicht keine Information nötig.
2. Informiere die Ausländerbehörde

  • Wenn du informieren musst, schreibe eine Nachricht an die Ausländerbehörde per Brief, E-Mail, Fax oder Online-Formular.7Schreibe in die Nachricht deinen Namen, Geburtsdatum, Adresse, das Datum, ab dem du keinen Job mehr hast und der Hinweis, dass du dich auf Jobsuche befindest. 
  • Die Ausländerbehörde wird dir meistens eine Frist von drei oder sechs Monaten geben, um einen neuen Job zu finden.8In dieser Zeit bleibt dein bisheriger Aufenthaltstitel gültig. Oft antwortet die Ausländerbehörde nicht auf deine Nachricht. Du kannst trotzdem einen neuen Job suchen. Dein Aufenthaltstitel ist weiter gültig. 
3. Prüfe, ob du Arbeitslosengeld 1 bekommen kannst

  • Wenn du mehr als 12 Monate gearbeitet hast, kannst du vielleicht Arbeitslosengeld 1 bekommen. Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherung, auf die du ein Recht hast, wenn du so lange die Beiträge bezahlt hast.9Du brauchst 12 Monate Arbeit mit der Zahlung von Beiträgen innerhalb der letzten 30 Monate. Prüfe wenn nötig in deinen Lohnabrechnungen, ob deine Firma Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (AV-Beitrag) bezahlt hat.
  • Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 bis 67% deines letzten Einkommens und wird 6 bis 12 Monate bezahlt.10Wenn du deinen Job beendet hast, bekommst du Arbeitslosengeld oft erst nach 3 Monaten Wartezeit. Wenn dir gekündigt wurde, bekommst du es sofort. Du kannst die Höhe mit dieser Webseite etwa ausrechnen. So bekommst du es: 
    • Melde dich sofort nach deiner Kündigung online arbeitssuchend.11Registriere dich bei der Bundesagentur für Arbeit mit deiner E-Mail-Adresse. Dann kannst du die Arbeitssuchend-Meldung online absenden.
    • Melde dich spätestens 3 Tage nach dem Ende deines Jobs in Person arbeitslos.12Gehe zur Agentur für Arbeit in deinem Ort. Wenn du dich vor Ort verifiziert hast, kannst du die Meldung auch online machen. Wende dich an eine Beratungsstelle, wenn du Hilfe brauchst. 
    • Dann stellst du den Antrag online oder vor Ort. 
  • Du musst die Ausländerbehörde über Arbeitslosengeld 1 nicht informieren. Arbeitslosengeld 1 hat keine negative Wirkung auf deinen Aufenthaltstitel.13Das ist ein großer Unterschied zum Bürgergeld.
4. Prüfe, ob du Bürgergeld bekommen kannst

  • Prüfe, ob du alternativ oder zusätzlich Bürgergeld14Bürgergeld wird manchmal auch Arbeitslosengeld 2 oder Hartz 4 genannt. bekommen kannst. 
    • Mit Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel für Geflüchtete15Aufenthaltstitel nach §24, 25., Familienangehörige von Deutschen oder anerkannten Geflüchteten16Aufenthaltstitel nach §28, 29Abs.4, 30, 31Abs.1, 32, 33, 34Abs.1, 35, 36Abs.1, 36a. und Chancen-Aufenthalt (§104c) kannst du Bürgergeld bekommen.
    • Achtung: Beantrage Bürgergeld nicht, wenn dein Aufenthaltstitel die Bedingung von genug Einkommen hat.17Wenn dein Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt, solltest du und deine Familie kein Bürgergeld beantragen. Das gilt unter anderem bei Aufenthaltstitel für Arbeit oder Studium (§16, 16a-f, 17, 17a-b, 18, 18a-d, 18g, 19a-d, 20, 21) Wenn du Bürgergeld beantragst, könntest du dann deinen Aufenthaltstitel verlieren.18Wenn du kein Bürgergeld beantragen kannst, prüfe, ob du vielleicht Wohngeld bekommen kannst. Wohngeld hat meistens keine Wirkung auf deinen Aufenthaltstitel.
    • Menschen mir EU-Staatsangehörigkeit, die seit weniger als 5 Jahren in Deutschland leben, können manchmal kein Bürgergeld bekommen.19Kein Bürgergeld bekommen meisten Menschen, die seit weniger als 3 Monaten in Deutschland sind, nicht erwerbsfähig sind, kein Aufenthaltsrecht haben oder sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Für Hilfe wende dich an eine Beratungsstelle.
    • Im Asylverfahren und mit Duldung bekommst du kein Bürgergeld. Du kannst vom Sozialamt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen (alternativ oder zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1).
  • Bürgergeld bekommst du vom Jobcenter (weitere Informationen). Du kannst es online beantragen.
5. Suche nach einem neuen Job

  • Starte so schnell wie möglich mit der Suche nach einem neuen Job Mit einem Aufenthaltstitel als Fachkraft musst du einen Job finden, die deiner Qualifikation entspricht. 
  • Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an eine Beratungsstelle
6. Bitte die Ausländerbehörde, wenn nötig, um Zeit

  • Wenn du vor Ende der Frist, die die Ausländerbehörde dir gegeben hat, noch keinen Job hast, bitte um eine neue Frist.20Schreibe der Ausländerbehörde eine Nachricht, zum Beispiel, dass du bereits viele Bewerbungen verschickt hast, jedoch um weitere 3 oder 6 Monate bittest, um die Jobsuche abzuschließen. Schicke Dokumente deiner Bewerbungen (z.B. Liste der Stellen, E-Mails, Einladungen zu Job-Interviews). Bis die Ausländerbehörde antwortet, kannst du weiter nach einem Job suchen. 
  • Dein Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, wenn du keinen Job findest.21Vorher sendet dir die Ausländerbehörde meistens eine Anhörung als Brief oder lädt dich zu einem Termin. Bitte als Antwort, wenn nötig, um weitere 3 oder 6 Monate, um die Jobsuche abzuschließen. Beantrage in diesem Fall einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche für 6 Monate.22Während die Ausländerbehörde diesen Antrag prüft, bist du weiterhin legal in Deutschland. Es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, weil du schon mehrere Fristen zur Jobsuche bekommen hast.
7. Brauchst du eine Erlaubnis für einen neuen Job?

  • Prüfe, ob du die Erlaubnis der Ausländerbehörde brauchst, bevor du einen neuen Job beginnst.
    • Im Asylverfahren, mit Duldung und bei den meisten Aufenthaltstiteln für einen Job 23Aufenthaltstitel nach §16a, 16d, 18a, 18b, 18g, 19c, 60c, 60d. Bei der Blauen Karte (§18g) ist nach 12 Monaten Tätigkeit keine Erlaubnis nötig, bei §19c nach 24 Monaten. brauchst du für jeden neuen Job eine Erlaubnis. 
    • Mit der Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel für Geflüchtete24Aufenthaltstitel nach §24, 25., als Familienangehörige25Aufenthaltstitel nach §30–36. und für Nebenjobs brauchst du keine Erlaubnis.
  • Wenn du die Erlaubnis brauchst, sende einen Antrag mit dem Entwurf des Arbeitsvertrags und der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis an die Ausländerbehörde. Den Ablauf erfährst du hier.
8. Starte deinen neuen Job

  • Sobald du die schriftliche Erlaubnis hast, kannst du den Arbeitsvertrag unterschreiben und deinen neuen Job starten.
  • Informiere, wenn nötig, die Arbeitsagentur oder das Jobcenter über deinen neuen Job.

Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie realisiert. (Stand August 2024)
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Fußnoten
  • 1
    Beispiel
  • 2
    Aufenthaltstitel nach §16a, 16d, 18a, 18b, 18g, 19c, 60c, 60d. Die Pflicht, die Ausländerbehörde zu informieren, steht in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels. Auch deine Firma muss die Ausländerbehörde informieren, wenn dein Aufenthaltstitel für einen bestimmten Job war. Wenn du die Ausländerbehörde nicht informierst, kannst du dennoch nach einem neuen Job suchen, solange die Ausländerbehörde deinen Aufenthaltstitel nicht widerruft.
  • 3
    Aufenthaltstitel nach §24, 25.
  • 4
    Aufenthaltstitel nach §30–36.
  • 5
    Wenn du einen Aufenthaltstitel zum Beispiel für ein Studium hast, und deinen Nebenjob verlierst.
  • 6
    Bei einer Ausbildungsduldung (§60c) oder Beschäftigungsduldung (§60d) musst du die Ausländerbehörde informieren. Bei anderen Duldungen ist vielleicht keine Information nötig.
  • 7
    Schreibe in die Nachricht deinen Namen, Geburtsdatum, Adresse, das Datum, ab dem du keinen Job mehr hast und der Hinweis, dass du dich auf Jobsuche befindest.
  • 8
    In dieser Zeit bleibt dein bisheriger Aufenthaltstitel gültig. Oft antwortet die Ausländerbehörde nicht auf deine Nachricht. Du kannst trotzdem einen neuen Job suchen. Dein Aufenthaltstitel ist weiter gültig.
  • 9
    Du brauchst 12 Monate Arbeit mit der Zahlung von Beiträgen innerhalb der letzten 30 Monate. Prüfe wenn nötig in deinen Lohnabrechnungen, ob deine Firma Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (AV-Beitrag) bezahlt hat.
  • 10
    Wenn du deinen Job beendet hast, bekommst du Arbeitslosengeld oft erst nach 3 Monaten Wartezeit. Wenn dir gekündigt wurde, bekommst du es sofort. Du kannst die Höhe mit dieser Webseite etwa ausrechnen.
  • 11
    Registriere dich bei der Bundesagentur für Arbeit mit deiner E-Mail-Adresse. Dann kannst du die Arbeitssuchend-Meldung online absenden.
  • 12
    Gehe zur Agentur für Arbeit in deinem Ort. Wenn du dich vor Ort verifiziert hast, kannst du die Meldung auch online machen. Wende dich an eine Beratungsstelle, wenn du Hilfe brauchst.
  • 13
    Das ist ein großer Unterschied zum Bürgergeld.
  • 14
    Bürgergeld wird manchmal auch Arbeitslosengeld 2 oder Hartz 4 genannt.
  • 15
    Aufenthaltstitel nach §24, 25.
  • 16
    Aufenthaltstitel nach §28, 29Abs.4, 30, 31Abs.1, 32, 33, 34Abs.1, 35, 36Abs.1, 36a.
  • 17
    Wenn dein Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt, solltest du und deine Familie kein Bürgergeld beantragen. Das gilt unter anderem bei Aufenthaltstitel für Arbeit oder Studium (§16, 16a-f, 17, 17a-b, 18, 18a-d, 18g, 19a-d, 20, 21)
  • 18
    Wenn du kein Bürgergeld beantragen kannst, prüfe, ob du vielleicht Wohngeld bekommen kannst. Wohngeld hat meistens keine Wirkung auf deinen Aufenthaltstitel.
  • 19
    Kein Bürgergeld bekommen meisten Menschen, die seit weniger als 3 Monaten in Deutschland sind, nicht erwerbsfähig sind, kein Aufenthaltsrecht haben oder sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Für Hilfe wende dich an eine Beratungsstelle.
  • 20
    Schreibe der Ausländerbehörde eine Nachricht, zum Beispiel, dass du bereits viele Bewerbungen verschickt hast, jedoch um weitere 3 oder 6 Monate bittest, um die Jobsuche abzuschließen. Schicke Dokumente deiner Bewerbungen (z.B. Liste der Stellen, E-Mails, Einladungen zu Job-Interviews).
  • 21
    Vorher sendet dir die Ausländerbehörde meistens eine Anhörung als Brief oder lädt dich zu einem Termin. Bitte als Antwort, wenn nötig, um weitere 3 oder 6 Monate, um die Jobsuche abzuschließen.
  • 22
    Während die Ausländerbehörde diesen Antrag prüft, bist du weiterhin legal in Deutschland. Es kann sein, dass dein Antrag abgelehnt wird, weil du schon mehrere Fristen zur Jobsuche bekommen hast.
  • 23
    Aufenthaltstitel nach §16a, 16d, 18a, 18b, 18g, 19c, 60c, 60d. Bei der Blauen Karte (§18g) ist nach 12 Monaten Tätigkeit keine Erlaubnis nötig, bei §19c nach 24 Monaten.
  • 24
    Aufenthaltstitel nach §24, 25.
  • 25
    Aufenthaltstitel nach §30–36.