Mavis Fall: Aufenthaltstitel verlängern nach Scheidung

Themen und Eckdaten:

  • Vorgehen bei ablaufendem Aufenthaltstitel
  • Eigenständiger Aufenthalt nach einer Ehescheidung
  • Ausländerbehörde antwortet nicht
  • Umgang mit Ängsten von Klient:innen
  • Dauer: ca. 15 Minuten

Fallbeschreibung:

  • Mavi (Name geändert) stammt aus Ägypten und lebt seit 13 Jahren in Deutschland. Sie hat vier volljährige Kinder. Ihre Ehe wurde vor einem Jahr geschieden. Mavi hat ein B1-Deutsch-Zertifikat, seit Kurzem eine Teilzeitbeschäftigung (900 € netto) und erhält aufstockend Bürgergeld.
  • Ihr Aufenthaltstitel nach §31 läuft in einem Monat ab. Er wurde vor einem Jahr mit dem Hinweis verlängert, dass sie für eine weitere Verlängerung eine Arbeitsstelle und volle Lebensunterhaltssicherung benötigt. Sie hat vergeblich versucht, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu buchen. Mavi hat große Sorge, dass der Aufenthaltstitel nicht verlängert wird.

Fragen zu Mavis Fall

Mavis Fall - Frage 1 von 4

1. Frage

Was kann Mavi tun, wenn sie keinen Termin bei der Ausländerbehörde bekommt?

Offene Fragen:

  • Mavi hat große Sorge, dass ihr Aufenthaltstitel abläuft und sie keine Verlängerung erhält. Wie kannst du hierauf reagieren, ohne falsche Versprechen zu machen?
  • Die Kinder von Mavi sind bereit, die Lücke des Lebensunterhaltes zu füllen. Würdest du Mavi raten, das Bürgergeld abzumelden?

Bitte schreibe deine Antworten in den Kommentar (siehe unten)! Schreib uns gerne auch Feedback und Anregungen für das fallbasierte E-Learing. (Die Kommentare sind für andere Volunteers sichtbar.)


Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu den Themen der Fallstudie:

Weitere Links zu den Themen der Fallstudie:

Abschluss: Mavi (Name geändert) hat uns im Oktober 2025 kontaktiert. Unsere Volunteer konnte ihr mit ihrer Sorge und bei der Antragsstellung sehr helfen. Wir haben außerdem bei der genauen Berechnung der Lebensunterhaltssicherung und dem Entwurf einer Unterstützungsvereinbarung von ihrem Sohn geholfen. Nach vier Wochen hat die Ausländerbehörde ihr als Ermessensentscheidung die Verlängerung ihres Aufenthaltzstitel erteilt (#13722).

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