Wie bekomme ich die deutsche Staatsbürgerschaft?

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Erfahre in 9 Schritten, wie du die deutsche Staatsbürgerschaft bekommst. Auf einen Blick:

  • Prüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst und dein Einkommen ausreicht.
  • Mache den B1-Deutsch- und Einbürgerungstest.
  • Sammle alle nötigen Dokumente. Schicke den Antrag ab, wenn du sicher bist, dass alles vollständig ist.
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1. Informiere dich über den Ablauf der Einbürgerung

  • Informiere dich über die Voraussetzungen der Einbürgerung. Diese sind in ganz Deutschland gleich. In den meisten Fällen musst du Folgendes erfüllen:
    • Du lebst seit über 5 Jahren legal in Deutschland.
    • Dein Einkommen ist höher als eine bestimmte Grenze (Schritt 2).
    • Du hast die B1-Deutschprüfung und den Einbürgerungstest gemacht.
  • Informiere dich über den Ablauf (von Ort zu Ort unterschiedlich):
    • In manchen Städten oder Landkreisen stellst du den Antrag online oder schriftlich. Einen persönlichen Termin bekommst du, wenn dein Antrag geprüft wurde.
    • In anderen Orten stellst du den Antrag in einem Termin vor Ort. Termine sind oft schwer zu bekommen. Manchmal ist es gut als erstes einen Termin zu buchen.2In vielen Städten oder Landkreisen kann der Termin online gebucht werden. Wenn das nicht geht, frag per Telefon oder E-Mail, wie du einen Termin bekommen kannst. Wenn du nach mehreren Versuchen keinen Termin bekommst, kannst du den Antrag schriftlich stellen. Bring zum Termin alle nötigen Dokumente mit.
  • Die Einbürgerung kostet 255 Euro. 3Für Kinder unter 16 Jahren, die die Einbürgerung zusammen mit einem Elternteil beantragen: 51 Euro.
2. Prüfe deinen Aufenthalt und dein Einkommen

  • Rechne die Jahre deines Aufenthalts aus.4Es zählen die Jahre, die du legal in Deutschland gelebt hast. Wenn du einen positiven Asylbescheid bekommen hast (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz), zählt auch die Zeit des Asylverfahrens. Wenn du einen negativen Asylbescheid bekommen hast, zählen die Jahre von Asylverfahren und Duldung nicht. Wenn noch ein paar Monate fehlen, kannst du schon alles vorbereiten.
    • Du musst seit 5 Jahren legal in Deutschland leben.
    • Mit C1-Deutsch brauchst du eventuell nur 3 Jahre.5C1-Deutsch bekommst du mit einer Prüfung, dem Abitur oder einem Studium. Zusätzlich brauchst du besondere Integrationsleistungen, zum Beispiel ehrenamtliches Engagement, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen. Dazu brauchst du Dokumente von einem Verein oder Zeugnisse deiner Schule, Ausbildung oder Arbeit.
    • Es gibt mehr Ausnahmen für den Aufenthalt.6Menschen, die seit mindestens zwei Jahren mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft verheiratet sind, müssen nicht 5 Jahre warten. Wenn du den Antrag mit deinem oder deiner Ehepartner:in (und Kindern) stellst und diese Person schon 5 Jahre legal in Deutschland lebt, kannst du erst kürzer in Deutschland sein.
  • Rechne aus, ob dein Einkommen ausreicht.7Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen).
    • Es muss so hoch sein, dass du kein Geld vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt bekommen kannst.8Wenn du aktuell und in mindestens 20 Monaten der letzten 2 Jahren in Vollzeit (etwa 40 Stunden pro Woche) arbeitest, reicht für dich (und vielleicht deine Familie) ein geringeres Einkommen. Eine Ausnahme gilt auch für Gastarbeiter:innen, die vor 1974 in die BRD gekommen sind und Vertragsarbeiter:innen, die vor 1990 in die DDR gekommen sind.
    • Gib dein Einkommen9Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit, ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG, BAB und Unterhaltsvorschuss., Miete, Heizkosten und die Anzahl der Kinder bei einem Online-Bürgergeld-Rechner ein.10Wenn du mit Partner:in lebst, musst du auch deren Einkommen eingeben. Wenn das voraussichtliche Bürgergeld 0 € beträgt, reicht dein Einkommen wahrscheinlich aus.
    • Wenn du bestimmte Voraussetzungen für die Einbürgerung (besonders das Einkommen) nicht erfüllst, kannst du vielleicht eine Ermessensentscheidung beantragen.11In dem Fall hast du kein Recht auf Einbürgerung sondern die Behörde entscheidet. Chancen auf einen Ermessensentscheidung hast du, wenn du alleinerziehend bist oder Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf hast oder wenn du wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht arbeiten kannst.
  • Außerdem: Du musst einen gültigen Aufenthaltstitel haben,12Eine Ausnahme bilden folgende Aufenthaltstitel, aus denen du die Einbürgerung nicht direkt bekommen kannst: §§ 16a/b/d/e/f, 17, 18f, 19, 19b/e, 20, 22, 23a, 24, 25 Abs.3 -5 und 104c. darfst meistens nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und deine Identität muss geklärt sein. Seit 2024 musst du deine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.
3. Prüfe die Niederlassungserlaubnis als Alternative

  • Die Voraussetzungen für Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis sind ähnlich. In diesen Fällen ist die Niederlassungserlaubnis vielleicht einfacher:
    • Anerkannte Geflüchtete oder Asylberechtigte13
      Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren mit A2 und 50% der Einkommensgrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die bei Einreise nach Deutschland jünger als 18 Jahre waren die Niederlassungserlaubnis einfacher erhalten.
    • Fachkraft14Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren Tätigkeit als Fachkraft, bei Abschluss in Deutschland nach 2 Jahren.oder Blaue Karte15 Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit A1.
    • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung16Niederlassungserlaubnis ohne Einkommen.
4. Mache die B1-Prüfung und den Einbürgerungstest

  • Du brauchst meistens das B1-Deutsch-Zertifikat (mündlich und schriftlich) und den Einbürgerungstest17Der Einbürgerungstest und der Integrationstest “Leben in Deutschland” sind gleich. Man kann ihn am Ende des Integrationskurses oder einzeln machen.. Wenn du einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland gemacht hast, brauchst du die Tests nicht.18Wenn du 4 Jahre eine Schule in Deutschland besucht hast, brauchst du den Einbürgerungstest auch nicht. Für die Einbürgerung nach 3 Jahren musst du C1 nachweisen: mit einem Zertifikat, Abitur oder Studium.
  • Du kannst das B1-Zertifikat mit dem Integrationskurs oder an einer Sprachschule machen. Du kannst auch nur die Prüfung ohne Kurs machen.19Das geht zum Beispiel beim Goethe-Institut oder TELC. Wenn du nur die Prüfung machst, ist es sehr wichtig, dich gut darauf vorzubereiten. Du kannst den Einbürgerungstest mit dem Integrationskurs machen. Den Test bieten auch andere Organisationen an.20Hier kannst du den Test zur Probe machen und dir Beispiele für Fragen anschauen.
  • Melde dich früh für die Tests an. Termine sind oft schwer zu bekommen.
5. Sammle alle Dokumente zusammen

  • Prüfe auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises, welche Dokumente du brauchst und sammle alle zusammen. Meistens brauchst du:
    • Antragsformular von Stadt oder Landkreis21Sofern es ein (Online-)Antragsformular gibt. Der Antrag kann auch ohne Formular gestellt werden. Schreibe in dem Fall auf, seit wann du in Deutschland lebst und einen Aufenthaltstitel hast.
    • Zertifikat der B1-Prüfung und vom Einbürgerungstest.
    • Kopie vom Arbeitsvertrag, Brief deiner Firma, dass dir nicht gekündigt wurde22Mögliches Beispiel: “Hiermit wird bestätigt, dass (dein Name, Adresse) seit (Startdatum) bei uns in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Das Arbeitsverhältnis ist (unbefristet / bis zum xxx befristet). Datum, Unterschrift, Firmenstempel und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate oder Einkommenssteuerbescheid23
      Wenn du selbstständig bist, benötigst du andere Dokumente. Informiere dich bei deiner Stadt oder Landkreis.
    • Kopie des Mietvertrags, Nachweis der aktuellen Miete und Kopie der Heizkostenabrechnung.
    • Kopie von Pass, Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung.
    • Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse.
    • Beleg der Überweisung der Gebühr von 255 Euro.24Manchmal wird dein Antrag schneller bearbeitet, wenn du die Gebühr schon überweist, bevor du den Antrag schickst.
    • Tipp: Füge einen Screenshot von einem Online-Bürgergeld-Rechner bei.25Wenn du mit Partner:in lebst, musst du auch deren Einkommen eingeben. Hier sollten Brutto- und Nettoeinkommen, Miete und Heizkosten von dir stehen. Das kann helfen, damit das Amt schnell sieht, dass dein Einkommen reicht.
6. Prüfe genau, ob alles vollständig ist

  • Prüfe genau, ob alle Dokumente vorhanden und vollständig sind. Frag andere Personen oder Beratungsstellen nach Hilfe, um die Dokumente zu prüfen.26Sollte dir noch ein Dokument fehlen (zum Beispiel das B1-Zertifikat), kannst du den Antrag trotzdem einsenden. Füge dann ein Dokument bei, auf dem steht, was du später übersenden wirst (zum Beispiel: Terminbuchung der B1-Prüfung).
  • Das ist sehr wichtig: Anträge, bei denen Dokumente fehlen, werden oft sehr spät bearbeitet. Vielleicht bekommst du keine Information, dass etwas fehlt.
7. Sende deinen Antrag ab oder bring ihn zum Amt

  • Sende den Antrag ab, wenn du doppelt geprüft hast, dass alles vollständig ist. In manchen Städten oder Landkreisen kannst du den Antrag online senden. Wenn nicht, sende den Antrag per Post27Per Post kannst du deinen Antrag immer stellen. Wenn es die Möglichkeit für einen Online-Antrag gibt, kann das aber der schnellere Weg sein.(Einwurf-Einschreiben28Das Einwurf-Einschreiben ist wie ein Brief. Aber du bekommst einen Beweis, dass er angekommen ist. Es kostet 3,10 €. Zum Versenden musst du zu einer Filiale der Deutschen Post gehen.)
  • Wenn dein Antrag in einem persönlichen Termin gestellt wird, bring alle Unterlagen mit zum Amt.
8. Jetzt musst du abwarten

  • Manche Städte oder Landkreise brauchen für die Bearbeitung aktuell sehr lange.
  • Nach 3 Monaten kannst du bei der Behörde mit einem Brief nachfragen, wie der Stand deines Antrags ist. Wenn du nach 3 bis 6 Monaten keine Antwort hast, kannst du mit einem Anwaltsbüro über eine Klage wegen Untätigkeit sprechen.
9. Bekomme deine Urkunde

  • Wenn dein Antrag akzeptiert wird, bekommst du einen Termin, um die Urkunde für deine Einbürgerung zu bekommen. Manche Städte machen auch eine Einbürgerungsfeier. Die Teilnahme ist freiwillig. Mit der Urkunde kannst du den deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.

Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie sowie der Rechtsanwältin Nora Ebeling realisiert (Stand Oktober 2024).
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Fußnoten
  • 1
    Beispiel
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    In vielen Städten oder Landkreisen kann der Termin online gebucht werden. Wenn das nicht geht, frag per Telefon oder E-Mail, wie du einen Termin bekommen kannst. Wenn du nach mehreren Versuchen keinen Termin bekommst, kannst du den Antrag schriftlich stellen.
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    Für Kinder unter 16 Jahren, die die Einbürgerung zusammen mit einem Elternteil beantragen: 51 Euro.
  • 4
    Es zählen die Jahre, die du legal in Deutschland gelebt hast. Wenn du einen positiven Asylbescheid bekommen hast (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz), zählt auch die Zeit des Asylverfahrens. Wenn du einen negativen Asylbescheid bekommen hast, zählen die Jahre von Asylverfahren und Duldung nicht. Wenn noch ein paar Monate fehlen, kannst du schon alles vorbereiten.
  • 5
    C1-Deutsch bekommst du mit einer Prüfung, dem Abitur oder einem Studium. Zusätzlich brauchst du besondere Integrationsleistungen, zum Beispiel ehrenamtliches Engagement, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen. Dazu brauchst du Dokumente von einem Verein oder Zeugnisse deiner Schule, Ausbildung oder Arbeit.
  • 6
    Menschen, die seit mindestens zwei Jahren mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft verheiratet sind, müssen nicht 5 Jahre warten. Wenn du den Antrag mit deinem oder deiner Ehepartner:in (und Kindern) stellst und diese Person schon 5 Jahre legal in Deutschland lebt, kannst du erst kürzer in Deutschland sein.
  • 7
    Grobe Schätzung: Die Summe deines Nettoeinkommens und Kindergelds sollte größer sein als: 1.500 € (1 Person), 2.200 € (2 Personen), 2.600 € (3 Personen), 3.000 € (4 Personen), 3.400 € (5 Personen).
  • 8
    Wenn du aktuell und in mindestens 20 Monaten der letzten 2 Jahren in Vollzeit (etwa 40 Stunden pro Woche) arbeitest, reicht für dich (und vielleicht deine Familie) ein geringeres Einkommen. Eine Ausnahme gilt auch für Gastarbeiter:innen, die vor 1974 in die BRD gekommen sind und Vertragsarbeiter:innen, die vor 1990 in die DDR gekommen sind.
  • 9
    Möglich sind Einkommen aus Arbeit, Rente, Selbständigkeit, ALG1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, BAföG, BAB und Unterhaltsvorschuss.
  • 10
    Wenn du mit Partner:in lebst, musst du auch deren Einkommen eingeben.
  • 11
    In dem Fall hast du kein Recht auf Einbürgerung sondern die Behörde entscheidet. Chancen auf einen Ermessensentscheidung hast du, wenn du alleinerziehend bist oder Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf hast oder wenn du wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht arbeiten kannst.
  • 12
    Eine Ausnahme bilden folgende Aufenthaltstitel, aus denen du die Einbürgerung nicht direkt bekommen kannst: §§ 16a/b/d/e/f, 17, 18f, 19, 19b/e, 20, 22, 23a, 24, 25 Abs.3 -5 und 104c.
  • 13
    Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren mit A2 und 50% der Einkommensgrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die bei Einreise nach Deutschland jünger als 18 Jahre waren die Niederlassungserlaubnis einfacher erhalten.
  • 14
    Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren Tätigkeit als Fachkraft, bei Abschluss in Deutschland nach 2 Jahren.
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    Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit A1.
  • 16
    Niederlassungserlaubnis ohne Einkommen.
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    Der Einbürgerungstest und der Integrationstest “Leben in Deutschland” sind gleich. Man kann ihn am Ende des Integrationskurses oder einzeln machen.
  • 18
    Wenn du 4 Jahre eine Schule in Deutschland besucht hast, brauchst du den Einbürgerungstest auch nicht. Für die Einbürgerung nach 3 Jahren musst du C1 nachweisen: mit einem Zertifikat, Abitur oder Studium.
  • 19
    Das geht zum Beispiel beim Goethe-Institut oder TELC. Wenn du nur die Prüfung machst, ist es sehr wichtig, dich gut darauf vorzubereiten.
  • 20
    Hier kannst du den Test zur Probe machen und dir Beispiele für Fragen anschauen.
  • 21
    Sofern es ein (Online-)Antragsformular gibt. Der Antrag kann auch ohne Formular gestellt werden. Schreibe in dem Fall auf, seit wann du in Deutschland lebst und einen Aufenthaltstitel hast.
  • 22
    Mögliches Beispiel: “Hiermit wird bestätigt, dass (dein Name, Adresse) seit (Startdatum) bei uns in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Das Arbeitsverhältnis ist (unbefristet / bis zum xxx befristet). Datum, Unterschrift, Firmenstempel
  • 23
    Wenn du selbstständig bist, benötigst du andere Dokumente. Informiere dich bei deiner Stadt oder Landkreis.
  • 24
    Manchmal wird dein Antrag schneller bearbeitet, wenn du die Gebühr schon überweist, bevor du den Antrag schickst.
  • 25
    Wenn du mit Partner:in lebst, musst du auch deren Einkommen eingeben. Hier sollten Brutto- und Nettoeinkommen, Miete und Heizkosten von dir stehen. Das kann helfen, damit das Amt schnell sieht, dass dein Einkommen reicht.
  • 26
    Sollte dir noch ein Dokument fehlen (zum Beispiel das B1-Zertifikat), kannst du den Antrag trotzdem einsenden. Füge dann ein Dokument bei, auf dem steht, was du später übersenden wirst (zum Beispiel: Terminbuchung der B1-Prüfung).
  • 27
    Per Post kannst du deinen Antrag immer stellen. Wenn es die Möglichkeit für einen Online-Antrag gibt, kann das aber der schnellere Weg sein.
  • 28
    Das Einwurf-Einschreiben ist wie ein Brief. Aber du bekommst einen Beweis, dass er angekommen ist. Es kostet 3,10 €. Zum Versenden musst du zu einer Filiale der Deutschen Post gehen.