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Erfahre in 7 Schritten, wie du im Asylverfahren oder mit einer Duldung eine Arbeitserlaubnis bekommst. Auf einen Blick:
- Such einen Job und erkläre der Firma das Verfahren.
- Sende der Ausländerbehörde den Arbeitsvertrag und die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
- Wenn du die Erlaubnis hast, kannst du deinen Job starten.
Die Anleitung gilt auch für den Wechsel der Arbeitsstelle.
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- Klicke für mehr Informationen auf die kleinen Zahlen.1Beispiel
1. Prüfe, ob du eine Arbeitserlaubnis bekommen kannst
- Wenn in deiner Aufenthaltsgestattung oder Duldung steht, dass eine “Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde” erlaubt ist, kannst du eine Arbeitserlaubnis bekommen.
- Personen im Asylverfahren können meistens 3 Monate nach ihrer Ankunft eine Arbeitserlaubnis bekommen.2Wenn du in einer Erstaufnahmeeinrichtung (oder Ankerzentrum) lebst, darfst du erst nach 6 Monaten arbeiten. Nach diesen 6 Monaten kannst du nach einer Arbeitserlaubnis fragen, auch wenn in deinem Aufenthaltsdokument steht, dass Beschäftigung nicht erlaubt ist (Dies gilt eventuell nicht, wenn dein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.). Nach 48 Monaten im Asylverfahren darfst du ohne Erlaubnis arbeiten. Weitere Informationen. Personen im Asylverfahren aus bestimmten Ländern3 Sichere Herkunftsländer : Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal und Serbien. dürfen nicht arbeiten. Menschen mit einer Duldung dürfen in vielen Fällen arbeiten.4 Bei einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität darfst du nicht arbeiten.
- Frag um Hilfe, wenn du nicht weißt, wie du das prüfen kannst.5 Kontaktiere eine Beratungsstelle vor Ort oder die LIFE Initiative.
2. Suche einen Job
- Für die Suche nach einem Job brauchst du keine Genehmigung. Du kannst eine Arbeitserlaubnis nur mit einem schriftlichen Jobangebot beantragen.
- Du kannst online nach Stellenangeboten suchen oder dich vor Ort zum Beispiel in Geschäften oder Restaurants vorstellen.6Tipps zur Arbeitssuche und Bewerbung findest du im Internet.
3. Informiere die Firma über die nötigen Dokumente
- Wenn dich eine Firma7Mit Firma meinen wir den Betrieb, das Unternehmen, Restaurant oder Geschäft, bei dem du arbeiten willst. einstellen möchte, kannst du die Arbeit nicht sofort beginnen. Du musst zuerst die Zustimmung der Ausländerbehörde beantragen.
- Dazu brauchst du einen Entwurf eines Arbeitsvertrages (nicht unterschriebenen) und die von der Firma ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.8Bei dem Formular müssen die Felder 3-22, 24-25, 37-51 und 57-59 ausgefüllt werden.
4. Erkläre der Firma das Verfahren
- Manche Firmen zögern, Asylsuchende einzustellen. Du kannst ihnen sagen, dass du die Arbeitserlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommen wirst. Die Arbeit muss mindestens mit dem Mindestlohn (12,41 Euro pro Stunde) bezahlt werden.
- Es kann 3-6 Wochen dauern, bis die Erlaubnis da ist.9Die Firma geht in dieser Zeit kein Risiko ein und kann ihr Arbeitsangebot wieder zurückziehen. Der Arbeitsvertrag wird erst nach der Erlaubnis unterschrieben.
5. Sende die Dokumente an die Ausländerbehörde
- Die Dokumente sollten mit einer Nachricht10In der Nachricht kannst du darum bitten, die Erlaubnis z.B. innerhalb von 21 Tagen zu erteilen. per Brief, Einschreiben11Das Einwurf-Einschreiben ist wie ein Brief, jedoch bekommst du einen Beweis, dass er angekommen ist. Es kostet 3,10 €. Zum Versenden musst du zu einer Filiale der Deutschen Post gehen. Die Post gibt dir einen Code mit dem Sendungsnachweis. Mach von dem Code ein Foto und hebe ihn auf. oder Fax12Fax ist ein Versand von Dokumenten über das Telefonnetz. Du kannst bei deiner Arbeit, Unterkunft oder einem Copy-Shop fragen, ob sie ein Fax haben. Du kannst ein Fax auch online versenden, z.B. bei fax.pdf24.org (5 Seiten pro Monat kostenlos) oder simple-fax.de (7-Cent pro Seite, Konto ab 5 €). an deine Ausländerbehörde13Die Ausländerbehörde für deinen Ort findest du hier. gesendet werden.
6. Schicke, wenn nötig, eine Erinnerung
- Schick der Ausländerbehörde nach 3 Wochen eine Erinnerung und bitte um eine schriftliche Information zu deinem Antrag. Außerdem kann deine Firma in einem Brief um die Erteilung der Arbeitserlaubnis bitten. Du kannst auch per Telefon nachfragen.
- Wenn Gefahr besteht, dass das Arbeitsangebot verloren geht und du noch keine Antwort bekommen hast, kannst du bei einer Beratungsstelle oder einem Anwaltsbüro um Hilfe fragen. Nach 3 Monaten kannst du mit einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, eine Klage wegen Untätigkeit zu stellen.
7. Starte deinen neuen Job
- Wenn du die schriftliche Erlaubnis hast, kannst du den Arbeitsvertrag unterschreiben und deinen neuen Job starten.
Diese Seite wurde mit Unterstützung der Postcode-Lotterie sowie der Rechtsanwältin Nora Ebeling realisiert (Stand Oktober 2024).
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Fußnoten
- 1Beispiel
- 2Wenn du in einer Erstaufnahmeeinrichtung (oder Ankerzentrum) lebst, darfst du erst nach 6 Monaten arbeiten. Nach diesen 6 Monaten kannst du nach einer Arbeitserlaubnis fragen, auch wenn in deinem Aufenthaltsdokument steht, dass Beschäftigung nicht erlaubt ist (Dies gilt eventuell nicht, wenn dein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.). Nach 48 Monaten im Asylverfahren darfst du ohne Erlaubnis arbeiten. Weitere Informationen.
- 3Sichere Herkunftsländer : Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal und Serbien.
- 4Bei einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität darfst du nicht arbeiten.
- 5Kontaktiere eine Beratungsstelle vor Ort oder die LIFE Initiative.
- 6Tipps zur Arbeitssuche und Bewerbung findest du im Internet.
- 7Mit Firma meinen wir den Betrieb, das Unternehmen, Restaurant oder Geschäft, bei dem du arbeiten willst.
- 8Bei dem Formular müssen die Felder 3-22, 24-25, 37-51 und 57-59 ausgefüllt werden.
- 9Die Firma geht in dieser Zeit kein Risiko ein und kann ihr Arbeitsangebot wieder zurückziehen. Der Arbeitsvertrag wird erst nach der Erlaubnis unterschrieben.
- 10In der Nachricht kannst du darum bitten, die Erlaubnis z.B. innerhalb von 21 Tagen zu erteilen.
- 11Das Einwurf-Einschreiben ist wie ein Brief, jedoch bekommst du einen Beweis, dass er angekommen ist. Es kostet 3,10 €. Zum Versenden musst du zu einer Filiale der Deutschen Post gehen. Die Post gibt dir einen Code mit dem Sendungsnachweis. Mach von dem Code ein Foto und hebe ihn auf.
- 12Fax ist ein Versand von Dokumenten über das Telefonnetz. Du kannst bei deiner Arbeit, Unterkunft oder einem Copy-Shop fragen, ob sie ein Fax haben. Du kannst ein Fax auch online versenden, z.B. bei fax.pdf24.org (5 Seiten pro Monat kostenlos) oder simple-fax.de (7-Cent pro Seite, Konto ab 5 €).
- 13Die Ausländerbehörde für deinen Ort findest du hier.